2. September 2025
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17:19
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sie sollten Klage einreichen. Dazu sollten Sie aber einen Anwalt beauftragen. Sie können die Klage zunächst fristwahrend allein einlegen, wenn die Zeit drängt.
Ein Anwalt kann dann zunächst Akteneinsicht beantragen und dann die Klage begründen.
Es wird in der Sache entscheidend darauf ankommen, ob ein Fensteraustausch unbedingt erforderlich ist oder ob mit anderen Maßnahmen die Allergene aus dem Haus gehalten werden können.
Das wird detailliert begründet werden müssen. Dazu muss ausgeführt werden, dass die speziellen Fenster nur die Allergene abhalten können.
Es entspricht der Erfahrung, dass bei solchen Anträgen als sogenannte Renovierungsmaßnahmen verwiesen wird. Aber davon sollten Sie sich nicht beeindrucken lassen.
Angesichts der Beeinträchtigung des Kindes und der Pflege wird man auf den Austausch drängen müssen.
Nur das muss angesichts der tatsächlichen Verhältnisse beurteilt werden.
Ich halte den Austausch daher für begründet.
Aber die Begründung muss auch genau mit den Familienverhältnissen und den genauen Umständen der Pflege begründet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle