25. März 2006
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01:49
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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sehr geehrter Herr Ratsuchender!
Etwas zu kreieren, was anderen gefällt, ist in Deutschland (noch) nicht strafbar und mangels einer Vergügungssteuer auch nicht zu versteuern.Angesichts der Verbiestertheit einiger Landsleute kann man zwar auf andere Ideen kommen, aber (noch) stellt sich so die Rechtslage dar.
Solange Sie auf Ihrer Graphik nichts Strafbares (z.B. das Hakenkreuz) oder etwas Geschütztes (z.B. das BMW-Logo) darstellen bzw. verändern, ist ein In-Verkehr-Bringen einer Graphik weder strafbar noch Grund für Haftungsansprüche.
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie diese Graphik lediglich kreiert und zugunsten der Allgemeinheit auf Ihre Verfielfältigungs- und Veröffentlichungsrechte verzichtet.
Damit kann jeder die Graphik kopieren und an den Stellen veröffentlichen, an denen es der entsprechenden Person gefällt.
Damit haben Sie aber auch jegliche Kontrolle abgegeben.
Mangels Kontrolle können Sie aber auch nicht bestraft oder haftbar gemacht werden, was andere tun.
Lediglich Anstiftung käme in Betracht.
Dafür müßten Sie die Leute aufgefordert haben, die Graphik an verbotenen Stellen zu plakatieren.
Vielleicht könnten Sie durch kostenlose Nachfrage ergänzen, ob es derartige nachweisbare Aussagen von Ihnen gibt.
Eine allgemeine Aussage (etwa:"Gehet hin und plakatiert damit jede Stelle!") kann eine Strafbarkeit oder Haftung nicht begründen, weil man schon von der Rechtstreue des Normaldeutschen ausgehen können sollte, wobei es natürlich auf die genaue Formulierung und die Adressaten (bei Graffiti-Sprayern wäre es schon grenzwertig) ankommt.
Auch Beihilfe kommt nicht in Frage, solange Sie lediglich die Graphik kreiert und in Verkehr gebracht haben. Man müßte Ihnen schon nachweisen können müssen, daß Sie wollten, daß die Graphik in strafbarer oder haftungsauslösender Form plakatiert wird.
Vielleicht könnten Sie per kostenloser Nachfrage oder per Mail an mich einen Link zu der Graphik oder eine Bilddatei übersenden? Ich muß gestehen, daß mich die Graphik doch interessiert. Wenn Sie den Link in der kostenlosen Nachfrage versenden, achten Sie bitte dadrauf, daß er Ihre Identität nicht preisgibt.
Ansonsten hoffe ich, Ihre Frage beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfrage.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber