Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ich habe keinerlei bedenken gegen die Geschäftsbezeichnung IWS in Verbindung mit der vollständigen Bezeichnung und Anschrift.
Damit ist den gesetzlichen Erfordernissen genüge getan. Wettbewerbsrechtliche oder handelsrechtliche Hindernisse bestehen nicht.
Auch markenrechtlich sehe ich keine Bedenken, da Sie Ihren Eigennamen nutzen.
Gerne stehe ich Ihnen für Nachfragen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ich habe keinerlei bedenken gegen die Geschäftsbezeichnung IWS in Verbindung mit der vollständigen Bezeichnung und Anschrift.
Damit ist den gesetzlichen Erfordernissen genüge getan. Wettbewerbsrechtliche oder handelsrechtliche Hindernisse bestehen nicht.
Auch markenrechtlich sehe ich keine Bedenken, da Sie Ihren Eigennamen nutzen.
Gerne stehe ich Ihnen für Nachfragen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion zur Verfügung.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
15. Oktober 2012 | 14:36
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort und
sorry für den Buchstabendreher.
In der Werbung verwende ich
ISW-Immobilien Stefan Wessels (und nicht IWS).
Wenn ich Sie richtig verstanden habe,
dann darf ich meine Unternehmung also auch
"ISW-Immobilien Stefan Wessels" nennen,
d. h. so melde ich dann das Unternehmen bei den Behörden an.
Habe ich das richtig verstanden?
Vielen Dank & Grüße
Stefan Wessels
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
16. Oktober 2012 | 10:48
Vielen Dank für die Nachfrage,
Ja, das haben Sie richtig verstanden, Sie können Ihre Unternehmung so nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Rübben