11. Januar 2015
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17:33
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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Heizöl im Tank ist Zubehöhr zum Grundstück (§ 97 Abs. 1 S. 1 BGB.
§ 926 Abs. 1 S. 1 und S. 2 BGB regelt:
"Sind der Veräußerer und der Erwerber darüber einig, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör des Grundstücks erstrecken soll, so erlangt der Erwerber mit dem Eigentum an dem Grundstück auch das Eigentum an den zur Zeit des Erwerbs vorhandenen Zubehörstücken, soweit sie dem Veräußerer gehören.
Im Zweifel ist anzunehmen, dass sich die Veräußerung auf das Zubehör erstrecken soll."
Da nichts bezüglich den Heizöls geregelt wurde, ist ("im Zweifel") das Heizöl mit der Wohnung mitveräußert worden.
Das Heizöl müssen Sie daher nicht bezahlen.
Ob das Heizöl insgesamt Ihnen oder der Gemeinschaft gehört, kann anhand Ihrer Angaben nicht beantwortet werden, spielt für die Beantwortung Ihrer Frage aber keine Rolle.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt