Website und Projekt unter anderem Namen

25. April 2023 15:08 |
Preis: 40,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Hallo,

Klempner XY GmbH beabsichtigt einen neuen Geschäftsbereich zu entwickeln und für diesen z.B. eine Website wie waermepumpe24.de, waermepumpenprofi.de o.ä. zu erstellen und zu bewerben.

Im Impressum und Kontakt würde vermerkt werden

".... ist ein Geschäftsbereich der XY GmbH"

Spricht da etwas dagegen Werbung primär mit dem neuen Projektnamen zu machen?

Viele Grüße
25. April 2023 | 17:42

Antwort

von


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Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Das können Sie so handhaben. Wenn das wirklich ein neuer Geschäftsbereich ist, dann müsste man evtl. prüfen, ob Sie den Gesellschaftszweck der GmbH erweitern müssen.

Es wäre wahrscheinlich auch grundsätzlich besser statt Geschäftsbereich den Begriff Projekt zu verwenden.

Aber generell ist das so zulässig.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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