25. April 2023
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17:42
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
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auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Das können Sie so handhaben. Wenn das wirklich ein neuer Geschäftsbereich ist, dann müsste man evtl. prüfen, ob Sie den Gesellschaftszweck der GmbH erweitern müssen.
Es wäre wahrscheinlich auch grundsätzlich besser statt Geschäftsbereich den Begriff Projekt zu verwenden.
Aber generell ist das so zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-