Antwort
vonRechtsanwalt Raphael Fork
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vielen Dank für Ihre Anfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Frage 1:
"Was tun ?"
1.) Drogen aus Ihrem Leben verbannen und entsprechende Therapie beginnen bzw. sich diesbezüglich Hilfe holen, da entsprechender Konsum offenbar nichts Positives zutage fördert.
2.) Sachverhalt bei der Polizei anzeigen, um die Hintermänner aufzudecken, da sich das nach einer vorausgeplanten Masche anhört, um sich auf rechtswidrige Art und Weise zu bereichern. Dazu Beweise sichern und entsprechend vorlegen.
3.) Darauf einstellen, dass je nach konkreten Sachverhalt auch ein Anfangsverdacht gegen Sie bestehen kann. Dieses Übel dürfte aber hier geringer sein, als sich kriminellen Subjekten zum Untertan zu machen, zumal ja nach Ihrer Darstellung lediglich eine Verabredung zur Plauderei stattgefunden haben soll. I
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
Rechtsanwalt Raphael Fork
Aus Text 3
Dieses Übel dürfte aber hier geringer sein, als sich kriminellen Subjekten zum Untertan zu machen,
Versteh ich nicht zu 100% wie es gemeint ist.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage , die ich Ihnen wie folgt beantworte:
Nachfrage 1:
"Dieses Übel dürfte aber hier geringer sein, als sich kriminellen Subjekten zum Untertan zu machen,
Versteh ich nicht zu 100% wie es gemeint ist."
Die "4 Männer am Treffpunkt" sind Kriminelle. Entweder weil sie die geschilderte Masche bereits mehrfach betrieben haben oder aber spätestens durch die Erpressung/Nötigung Ihrer Person, indem 10000 € gefordert werden.
Diese Forderung kommt nun sicher nicht daher, weil Sie sich zu unverfänglichen Gesprächen verabredet haben, sondern wird den Hintergrund haben, dass Sie sich womöglich durch den Chat oder Ihr geplantes Verhalten danach in den Bereich der eigenen Strafbarkeit begeben haben bzw. dies wollten. Ansonsten wäre die Forderung ja witzlos und Sie hätten von vornherein sagen können: "Geld gibt es von mir keins. Auf wiedersehen."
Kriminelle brauchen allerdings Grenzen, weil sie sonst ihr Verhalten uferlos und ungestraft ausdehnen könnten. Diese Grenzen sind hier das Strafgesetzbuch und das Handeln der Polizei bei Bekanntwerden von strafbaren Verfehlungen. Wenn Sie nun aber davon abweichend die kriminellen Personen durch Zahlung der geforderten Summe für ihr ebenfalls strafbares Handeln "belohnen" würden, dann machen Sie sich "zum Untertan" dieser Personen (siehe dazu auch unter https://www.dwds.de/wb/untertan) , d.h. Sie wären diesen schutzlos ausgeliefert, sodass selbst bei Bezahlung weitere Forderungen gegen Sie erhoben werden könnten. Das Ganze hätte also für Sie sehr wahrscheinlich kein positives Ende.
Von daher ist es hier womöglich sinnvoll, die Flucht nach vorne anzutreten wie oben unter 2 beschrieben, um dem Schrecken ein Ende zu machen.
Mit freundlichen Grüßen aus Dortmund
Raphael Fork
-Rechtsanwalt -