12. Dezember 2023
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22:38
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Ihre Bedenken sind durchaus berechtigt. Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler das Recht, während der Schulzeit die Toilette aufzusuchen. Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz), welches auch das Recht auf körperliche Unversehrtheit umfasst. Eine pauschale Regelung, die den Toilettengang auf die großen Pausen beschränkt, könnte dieses Recht unzulässig einschränken. Aber immerhin erkennt dies die Schulleitung zumindest noch teilweise an ( " ist nur noch ausnahmsweise gestattet."). Es kommen auch noch ein paar andere Delikte / Tatbestände in Frage. Vertiefend:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schulrecht-toilettenverbot-an-der-schule-rechtsmaessig_060575.html
Zu Ihren Fragen:
1. Ja, Ihre Einschätzung ist richtig. Ein Lehrer darf den Toilettengang nur in begründeten Einzelfällen untersagen, beispielsweise wenn er den Eindruck hat, dass der Schüler das nur als Vorwand nutzt, um den Unterricht zu verlassen. Eine pauschale Regelung, die den Toilettengang generell auf die großen Pausen beschränkt, ist rechtlich problematisch, und im Zweifel auch ermessensfehlerhaft. Verhältnismäßig wäre es sicher eher Verbote im Einzelfall gegenüber missbrauchende Schüler auszusprechen, die sich z.B. auffällig jede Stunde 5 bis 10 Minuten extra Internet oder Pause gönnen.
2. Die Ankündigung eines Lehrers, die Zeit des Toilettenbesuchs eines Schülers am Ende des Unterrichts für alle nachzuholen, halte ich für rechtlich absolut unzulässig. Bei Umsetzung wäre dies klar eine rechtswidrige Kollektivstrafe.
Ich empfehle Ihnen, das Gespräch mit der Schulleitung und gegebenenfalls den Elternvertretern zu suchen. Dabei können Sie auf die rechtlichen Bedenken hinweisen, die gegen eine solche Regelung bestehen. Sollte dies nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, könnten Sie sich an die zuständige Schulaufsichtsbehörde wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger