Vorverkaufsrecht

10. Juni 2008 22:48 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

A und B sind verheiratet, leben aber getrennt in zwei unterschiedlichen Eigentumswohnungen eines Hauses, das nur aus diesen beiden Eigentumswohnungen besteht.

Sie wollen sich gegenseitig Vorverkaufsrecht an der jeweils anderen Eigentumswohnung gewähren.

Frage: Ist es möglich, den Preis der Eigentumswohnungen in den Vorverkaufsrechtsvertrag aufzunehmen und falls ja: gibt es Vorgaben für diesen Preis, der nicht unterschritten werden darf (Verkauf für 1 € usw.)?

11. Juni 2008 | 07:58

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


es ist möglich, den Verkaufspreis in den Vertrag aufzunehmen.

Vorgaben für die Höhe des Verkaufspreises gibt es nicht, da ja auch bestehende Belastungen zu berücksichtigen sind; allerdings darf es nicht zum Scheingeschäft ausarten, wobei dieses dann sicherlich auch kaum von einem Notar beurkundet werden würde.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...