11. Juni 2008
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07:58
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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es ist möglich, den Verkaufspreis in den Vertrag aufzunehmen.
Vorgaben für die Höhe des Verkaufspreises gibt es nicht, da ja auch bestehende Belastungen zu berücksichtigen sind; allerdings darf es nicht zum Scheingeschäft ausarten, wobei dieses dann sicherlich auch kaum von einem Notar beurkundet werden würde.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle