Vorabinformation

15. Februar 2018 08:17 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Muss ich von mir aus eine Strafsache ansprechen bevor von mir ein Führungszeugnis verlangt wird (fahren ohne Erlaubnis mit Alkohol Einfluss, Strafe verbüßt Fahrerlaubniss würde wieder erteilt) obwohl für die Ausübung der Tätigkeit keine Erlaubnis benötigt wird? Ich musste ein Zeugnis nachreichen und nun soll geklärt werden ob ich für diesen Beruf noch geeignet bin. Mit vorläufiger Aussage da ich mich in der Probezeit befinde ist dieses Verhalten untragbar und führt wahrscheinlich zur Kündigung. Hauptätigkeit entstören einer technischen Anlage
15. Februar 2018 | 08:42

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


rechtlich sind Sie NICHT verpflichtet, dem Arbeitgeber auf diese verbüßte Strafssache von sich aus hinzuweisen. Sie sind also nicht zur Vorabinformation verpflichtet.

Warten Sie daher den weiteren Verlauf ab.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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