Vom Trauringkauf zurücktreten

17. April 2010 10:01 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


14:16
Hallo,


Folgende Situation:
Wir waren in einem Trauringstudio, haben uns Trauringe ausgesucht, und waren etwas zu unüberlegt. Haben gleich Geld angezahlt. Das war an einem Freitag. Am Montag habe ich gleich dort angerufen und gesagt, das wir uns mit den Ringen nicht sicher seien. Ist kein Problem hieß es, die Ringe waren noch nicht bestellt. Nun waren wir ein zweites Mal dort, haben aber nichts gefunden was uns gefällt. Nun kommt das verzwickte. Die Besitzer des Trauringstudios geben einem, wenn man dort Ringe kauft, einen Rolls Royce für die Hochzeit dazu. Sie haben 2 davon, oder aber sie haben einen Bekannten, der hat auch 2. Nun haben die wohl bei diesem Bekannten einfach ein Auto für diesen Tag gemietet. Das kostet das Studio, wohl auch nachweislich, 400 Euro. Wir würden nun gern vom Ringkauf dort zurücktreten. Das Studio würde uns das angezahlte Geld wohl wiedergeben, aber das Auto an uns weiterberechnen. Wir haben nur für die Ringe etwas unterschrieben, von einem Auto war "schriftlich" keine Rede. Können die das jetzt einfach so machen???
17. April 2010 | 10:29

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

sofern die Anmietung Gegenstand des Vertrags gewesen ist, kann das Studio es so machen.

Denn es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass etwas immer "schriftlich" gefasst werden muss. Dieses ist nur dann der Fall, wenn das Gesetz ausdrücklich die Schriftform vorsieht, z.B. beim Grundstückskauf.

In Ihrem Fall ist die Schriftform aber gesetzlich eben nicht vorgeschrieben. Daher gilt dann auch die mündliche (Neben-)Abrede.

Ist dieses also vereinbart gewesen und Vertragsinhalt geworden, kann das Studio die Kosten berechnen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 17. April 2010 | 10:51

Sehr geehrte Frau True-Bohle,

von einer "Anmietung" war eigentlich keine Rede. Es hieß nur beiläufig, das das Studio 2 Auto''s zur Verfügung hätte. Wenn diese besetzt seien, gebe es noch die Möglichkeit über einen "Bekannten", was das Trauringstudio 285 Euro kosten würde. Aber damit hätten "wir" dann ja nichts zu tun, da das ja eine Inklusiv Leistung sei. Nun möchte man uns aber 400 Eruo in Rechnung stellen. Das ist ok so???

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. April 2010 | 14:16

Sehr geehrter Ratsuchender,

es war aber so, dass das Studio offenbar bekanntermaßen das Fahrzeug dazugibt und dieses extra kostet.

Wenn dieses so akzeptiert worden ist, war es (leider) Vertragsinhalt geworden.

Allerdings dann nicht für 400,00 EUR, sondern allenfalls 285,00 EUR, da das Studio insoweit eine Schadensminderungspflicht hat. Dieses Pflicht gilt auch insoweit, als das Studio ggfs. den Wagen anderweitig vermieten kann. Sollte an dem Tag also eine andere Hochzeit stattfinden, der Wagen dort genutzt werden, gibt es keinen Ausfall. Das wäre aber von ihnen zu beweisen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

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