Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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sofern die Anmietung Gegenstand des Vertrags gewesen ist, kann das Studio es so machen.
Denn es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass etwas immer "schriftlich" gefasst werden muss. Dieses ist nur dann der Fall, wenn das Gesetz ausdrücklich die Schriftform vorsieht, z.B. beim Grundstückskauf.
In Ihrem Fall ist die Schriftform aber gesetzlich eben nicht vorgeschrieben. Daher gilt dann auch die mündliche (Neben-)Abrede.
Ist dieses also vereinbart gewesen und Vertragsinhalt geworden, kann das Studio die Kosten berechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Frau True-Bohle,
von einer "Anmietung" war eigentlich keine Rede. Es hieß nur beiläufig, das das Studio 2 Auto''s zur Verfügung hätte. Wenn diese besetzt seien, gebe es noch die Möglichkeit über einen "Bekannten", was das Trauringstudio 285 Euro kosten würde. Aber damit hätten "wir" dann ja nichts zu tun, da das ja eine Inklusiv Leistung sei. Nun möchte man uns aber 400 Eruo in Rechnung stellen. Das ist ok so???
Sehr geehrter Ratsuchender,
es war aber so, dass das Studio offenbar bekanntermaßen das Fahrzeug dazugibt und dieses extra kostet.
Wenn dieses so akzeptiert worden ist, war es (leider) Vertragsinhalt geworden.
Allerdings dann nicht für 400,00 EUR, sondern allenfalls 285,00 EUR, da das Studio insoweit eine Schadensminderungspflicht hat. Dieses Pflicht gilt auch insoweit, als das Studio ggfs. den Wagen anderweitig vermieten kann. Sollte an dem Tag also eine andere Hochzeit stattfinden, der Wagen dort genutzt werden, gibt es keinen Ausfall. Das wäre aber von ihnen zu beweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle