Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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in einem ähnlichen Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Privatperson einen Anspruch auf Geheimhaltung hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes hat. Denn der Gesundheitszustand ist Teil der Intimspähre und damit vom allgemeinen Persönlichkeitrecht umfasst.
Unter Bezugnahme dieser Rechtspechung haben Sie die Möglichkeit auf Schmerzensgeld und Unterlassung zu klagen. Sie können maximal mit einem Schmerzensgeld von rund 5.000 € rechnen. Zu überlegen wäre weiterhin, ob man nicht Ihre Bekannte auch wegen Beleidigung anzeigen könnte. Hierzu müsste ein von Ihnen beauftragter Anwalt die Briefe auswerten.
Aus den genannten Gründen rate ich Ihnen daher dringend einen Anwalt für die weitere Prüfung zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
hiermit bedanke ich mich für die schnelle Antwort. Die Eltern meines Partners sind immernoch im Glauben, dass ich gesund bin. Die Frage blieb bisher offen. Der Ursprung des Streites war, dass die Freundin zu Weihnachten 2004 bei den Eltern anrief. Dies haben wir erst vor ca. vier Wochen erfahren. Die Eltern haben mich nichtangesprochen. Beim Umbau des Hauses wurde ich verletzt und als ich nach einer Verletzung versorgt wurde, dann kam die Frage von der Mutter. Die Freundin streitet den Anruf ab. Im Grunde genommen war bisher diese Tatsache im Mittelpunkt. Wenn die beiden Parteien - Eltern und die Freundin - soweit gehen, dass die Sache vor Gericht kommt, muss ich da aussagen, dass ich krank bin oder nicht? Ärzte und Schweigepflicht? Kann ich auf Grund meiner ges. Lage mit einer Kündigung rechnen? Mein Partner? Kann er auch klagen?
Mfg
telefonisch erledigt