Vertrauenmissbrauch

23. November 2005 16:41 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


13:45
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe über meine Krankheit (HIV) eine Freundin im Vertrauen informiert. Sie hat leider dieses missbraucht und nach einem Streit die Eltern meines Partners darüber informiert. Die Benachrichtigung erfolgte über ein Telefonat, was sie im ganzen (bisher) abgestritten hat. Dadurh erfolgten familiäre sowie mit der Freundin Konflikte. Einen Brief nach den anderen sendet (im harten Ton) sie an die Familie, meinen Lebenspartner, sie zerstört, Familie, Beziehung, drängt sich immer tiefer in unsere Privatsphäre ein, sie ruft sogar bei meinem Arbeitgeber an. Sie droht mit Anwalt, weiteren rechtlichen Schritten weil die Familie meines Partners nach den Briefen sich wären muss. Die Behauptungen und die Beleidigungen in den Briefen gehen zu weit. Ich bin mittlerweile durch die Sache ziemlich depressiv.
Wie soll es weitergehen? Kann ich Schritte einleiten bwz. sie anklagen? Schadenersatz(obwohl die richtige Schmerzen keiner ersetzen kann). Wenn es möglich ist, bitte Sie, diesen Eintrag nicht zu veröffentlichen)-

Mfg

23. November 2005 | 17:11

Antwort

von


(141)
Nürnberger Strasse 24
63450 Hanau
Tel: 06181-6683 799
Web: https://www.glatzel-partner.com
E-Mail: info@glatzel-partner.com
Sehr geehrter Ratsuchender,

in einem ähnlichen Fall hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine Privatperson einen Anspruch auf Geheimhaltung hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes hat. Denn der Gesundheitszustand ist Teil der Intimspähre und damit vom allgemeinen Persönlichkeitrecht umfasst.

Unter Bezugnahme dieser Rechtspechung haben Sie die Möglichkeit auf Schmerzensgeld und Unterlassung zu klagen. Sie können maximal mit einem Schmerzensgeld von rund 5.000 € rechnen. Zu überlegen wäre weiterhin, ob man nicht Ihre Bekannte auch wegen Beleidigung anzeigen könnte. Hierzu müsste ein von Ihnen beauftragter Anwalt die Briefe auswerten.

Aus den genannten Gründen rate ich Ihnen daher dringend einen Anwalt für die weitere Prüfung zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Alexander Glatzel
Rechtsanwalt

wwww.kanzlei-glatzel.de


Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.

Rückfrage vom Fragesteller 23. November 2005 | 18:12

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

hiermit bedanke ich mich für die schnelle Antwort. Die Eltern meines Partners sind immernoch im Glauben, dass ich gesund bin. Die Frage blieb bisher offen. Der Ursprung des Streites war, dass die Freundin zu Weihnachten 2004 bei den Eltern anrief. Dies haben wir erst vor ca. vier Wochen erfahren. Die Eltern haben mich nichtangesprochen. Beim Umbau des Hauses wurde ich verletzt und als ich nach einer Verletzung versorgt wurde, dann kam die Frage von der Mutter. Die Freundin streitet den Anruf ab. Im Grunde genommen war bisher diese Tatsache im Mittelpunkt. Wenn die beiden Parteien - Eltern und die Freundin - soweit gehen, dass die Sache vor Gericht kommt, muss ich da aussagen, dass ich krank bin oder nicht? Ärzte und Schweigepflicht? Kann ich auf Grund meiner ges. Lage mit einer Kündigung rechnen? Mein Partner? Kann er auch klagen?


Mfg

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Dezember 2005 | 13:45

telefonisch erledigt

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