15. Februar 2012
|
16:58
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Frage lässt sich leider nicht abschließend beantworten ohne nähere Kenntnisse zum Vertrag zu haben.
Wenn die Vermittlungsagentur mit bestimmten Eigenschaften der Damen wirbt und diese werden augenscheinlich nicht erfüllt, dann rechtfertigt dies einen Rücktritt vom Vertrag.
Anderenfalls liegt es aber im Risiko des Kunden, wenn er mit der Dame nicht konform gehen kann.
Wenn Sie sich aber nachweislich mit der Dame geeinigt haben, dass man das Treffen abbricht und Sie nur 20 Euro Auslagen zahlen, dann ist dies auch verbindlich – auch für die Agentur.
Problematisch ist aber auch, dass die Dame offenbar falsche Angaben bei der Agentur gemacht hat und die Sache nun so darstellt, als wenn Sie das abrupte Ende zu verschulden haben.
Um Ihnen einen sichere Handhabe mit auf den Weg zu geben, wäre es gut, wenn Sie mir im Rahmen der Nachfrage oder auch gern per Mail die Details des Vertragsschlusses zukommen lassen würden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin