Venedig - Bestätigung eines Grundrisses beim Notar

| 29. Dezember 2021 11:35 |
Preis: 200,00 € |

Internationales Recht


Beantwortet von


13:35
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich würde mir gerne eine Wohnung in Venedig /Italien kaufen und habe auch schon ein geeignetes Objekt gefunden.
Nun hat sich herausgestellt, dass das Bad sich in einem Raum befindet, wo es eigentlich nicht sein dürfte.
Wenn ich den Kaufvertrag beim Notar unterzeichne, muss ich aber dann einen falschen Grundriss bestätigen.

Die Frage ist - wie schwerwiegend wäre so etwas?

Der Makler in Venedig meint, dass 90% aller Bäder nicht den Vorschriften entsprächen und dies nicht weiter schlimm sei. Ich habe da, ehrlich gesagt Bedenken. Ist das am Ende ein Meineid? Oder tatsächlich stillschweigend akzeptierte Praxis in Italien?

Ich bitte um belastbare und kompetente Auskunft.

Vielen Dank!
29. Dezember 2021 | 12:27

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail: danielsaeger@t-online.de
Sehr geehrter Fragensteller,

das öffentliche Baurecht wurde in den letzten Jahren dahingehend novelliert, dass Schwarzbauten nur noch sehr schwer legalisierbar sind.

Deswegen würde ich jedermann anbraten ohne vorheriges schriftliches "Placet" der örtlich zuständigen Baubehörde den Kauf abzuschließen.

Vertiefend zu dem Thema auch hier: https://www.rechtsanwalt-pagliaro.eu/de/rechtsgebiete-italienisches-recht/8-ttigkeiten/360-schwarzbau-italien

Ein Meineid ist es sicher nicht. Aber unter Umständen ein rechtliches Problem, dass die Nutzung der Immobilie erheblich beeinträchtigen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 29. Dezember 2021 | 13:17

Sehr geehrter Herr Saeger,
Könnten sie etwas präziser werden.
Welchem Vergehen würde ich mich strafbar machen und was würde passieren?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Dezember 2021 | 13:35

Sehr geehrter Fragensteller,

es ist keine Straftat. Aber es drohen die bereits geschilderten erheblichen Probleme im baurechtlichen Bereich. Letztere sollte man nicht unterschätzen!

MfG RA Saeger

Bewertung des Fragestellers 31. Dezember 2021 | 20:17

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Ehrlich gesagt ist es zu wenig einen Ratschlag wie »das kann Konsequenzen haben« - und einen Link einer anderen Kanzlei zu senden, wo ich meine Frage selbst nachlesen soll.
Ich bat um kompetente Auskunft und habe sie für 200€ nicht erhalten."
Stellungnahme vom Anwalt:
Es ist sicher einfach, jemanden aus der Distanz für eine korrekte Antwort zu bashen. Das geht hier vielen leicht von der Hand. - Basierend auf einem logischen Verhalten hätten Sie sowieso von Anfang einen italienischen Kollegen mit der Legalisierung des Baus beim Bauamt beaufragen sollen.

Absurd wird die Bewertung in der Hinsicht, dass ich Ihre Fragen schlicht beatwortet habe, wie es basierend auf Ihrer vagen Schilderung möglich war. Ich kann auch nichts dafür, dass Sie dennoch 200,00 Euro ausloben.

MfG RA Saeger
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 31. Dezember 2021
2,6/5.0

Ehrlich gesagt ist es zu wenig einen Ratschlag wie »das kann Konsequenzen haben« - und einen Link einer anderen Kanzlei zu senden, wo ich meine Frage selbst nachlesen soll.
Ich bat um kompetente Auskunft und habe sie für 200€ nicht erhalten.


ANTWORT VON

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