29. Dezember 2021
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12:27
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Saeger
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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das öffentliche Baurecht wurde in den letzten Jahren dahingehend novelliert, dass Schwarzbauten nur noch sehr schwer legalisierbar sind.
Deswegen würde ich jedermann anbraten ohne vorheriges schriftliches "Placet" der örtlich zuständigen Baubehörde den Kauf abzuschließen.
Vertiefend zu dem Thema auch hier: https://www.rechtsanwalt-pagliaro.eu/de/rechtsgebiete-italienisches-recht/8-ttigkeiten/360-schwarzbau-italien
Ein Meineid ist es sicher nicht. Aber unter Umständen ein rechtliches Problem, dass die Nutzung der Immobilie erheblich beeinträchtigen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger
Rückfrage vom Fragesteller
29. Dezember 2021 | 13:17
Sehr geehrter Herr Saeger,
Könnten sie etwas präziser werden.
Welchem Vergehen würde ich mich strafbar machen und was würde passieren?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
29. Dezember 2021 | 13:35
Sehr geehrter Fragensteller,
es ist keine Straftat. Aber es drohen die bereits geschilderten erheblichen Probleme im baurechtlichen Bereich. Letztere sollte man nicht unterschätzen!
MfG RA Saeger