VBL Klassik
15. Januar 2020 08:42
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Preis:
55,00 €
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht
Beantwortet von
Zusammenfassung
Kann man vom Arbeitgeber verpflichtet werden, Beiträge in die VBL KLassik einzuzahlen, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde?
Die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen in die VBL Klassik (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) ergibt sich in der Regel aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) oder dem Tarifvertrag für Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-Ärzte/VKA). Diese Tarifverträge sehen vor, dass Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst verpflichtet sind, Beiträge in die VBL Klassik einzuzahlen.
Wenn Sie als Arzt in einem öffentlichen Krankenhaus arbeiten und Ihr Arbeitsvertrag auf einen dieser Tarifverträge verweist, sind Sie in der Regel zur Zahlung von Beiträgen in die VBL Klassik verpflichtet, auch wenn dies nicht ausdrücklich im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bin einen Arzt in einer Klinik. Ich bin dort seit 04/2019 eingestellt.
Ich bezahle von meinem Gehalt Beiträge mit versteuern als VBL Klassik. Ich möchte den VBL Klassik nicht. Der Arbeitgeber sagte , das ist tariflich gebunden und Pflicht ! In dem Arbeitsvertrag steht nicht über VBL.
Ich habe den VBL gefragt : Ich kann den VBL Klassik nicht freiwillig beenden. Ich weiß nicht , warum soll es einen Pflicht sein ? Was ist Ihre Meinung ?
Mit freundlichen Grüßen,
M.D. ALI TAQATQA
Facharzt für innere Medizin
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Antwort findet man auf der Homepage der VBLklassik:
"Wer eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst bei einem der rund 5.300 bei der VBL beteiligten Arbeitgeber antritt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, wird vom ersten Tag an in der VBLklassik angemeldet. Mehr als 4,7 Millionen Versicherte profitieren dadurch von der betrieblichen Altersvorsorge der VBL. Diese tarifvertraglich geregelte Pflichtversicherung ist Ihre Basisversicherung für eine lebenslange Betriebsrente."
Es handelt sich um eine Pflichtversicherung.
Ist ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich, so gilt er nach Paragraf 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend.
Sie können die VBLKlassik daher nicht kündigen.
Leider kann ich Ihnen keine günstigere Antwort geben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Matthias Richter