11. April 2006
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04:21
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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wenn der Warenbestand als Umlaufvermögen Teil des Unternehmens ist, ja.
Er wird ja nicht berührt, da er Teil des Unternehmens bleibt.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber