Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Model mit dem Treuhändler ist in der Tat verdächtigt. Denn Sie können das Geld von Ihrem Konto im EU-Ausland an Ihr Konto in Deutschland auch unproblematisch durch einen Bevollmächtigten überweisen lassen. Dabei wird die Vollmacht nur auf Überweisung auf IHR KONTO in Deutschland begrenzt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Deutschland können Sie beim Finanzamt Ihres Wohnsitzes beantragen, also brauchen Sie keinen Treuhändler. Ebenso persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (KEIN TREUHÄNDLER) in GB, wobei ich hier nicht verstehe, wieso die Bank eine Unbedenklichkeitsbescheinigung überhaupt braucht. Das muss man noch bei der Bank klären.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Das Model mit dem Treuhändler ist in der Tat verdächtigt. Denn Sie können das Geld von Ihrem Konto im EU-Ausland an Ihr Konto in Deutschland auch unproblematisch durch einen Bevollmächtigten überweisen lassen. Dabei wird die Vollmacht nur auf Überweisung auf IHR KONTO in Deutschland begrenzt. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Deutschland können Sie beim Finanzamt Ihres Wohnsitzes beantragen, also brauchen Sie keinen Treuhändler. Ebenso persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (KEIN TREUHÄNDLER) in GB, wobei ich hier nicht verstehe, wieso die Bank eine Unbedenklichkeitsbescheinigung überhaupt braucht. Das muss man noch bei der Bank klären.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen