Umgangsbeschluss und Lehrerrechte, wie ist die Lage?

| 13. April 2023 10:14 |
Preis: 50,00 € |

Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von

Guten Tag,

Folge Sachverhalt: Gemeinsamer Sohn, gemeinsames Sorgerecht (nach jahrelangem Streit erstritten, aktuell seit einige Jahren). Mit Mutter nicht verheiratet. Kind geht in die Grundschule. Umgangsbeschluss liegt vor. Dort ist u.a. geregelt, dass ich mein Sohn erst nach Ende der Nachmittagsbetreuung abholen darf. Bisher gab es keine Beanstandungen. Vor einigen Wochen habe ich mein Sohn ein paar Mal früher also gleich nach Unterrichtsende statt Nachmittagsbetreuung abgeholt, was der Mutter bekannt wurde und nicht nur beim JA eskalierte, sondern auch bei der Lehrer mein Sohn.

Ich wurde vom Lehrer zuletzt aufgehalten und nach mein Empfinden in sehr arroganter Art und Weise private Rückfragen gestellt bekommt (was machen sie hier, können sie ihren Sohn abholen?), die ich nicht nur als sehr störend, sondern auch als deplatziert empfand, so dass ich der Lehrer abgewiesen habe.

Die Frage lautet: Was darf der Lehrer in diesem Fall bzw. was darf er nicht (bitte keine allgemeine Antwort, Gesetzestexte sind bekannt) bzw. was muss ich mir gefallen lassen? Oder direkt gefragt, kann sich ein Lehrer nach Unterrichtsende in private Angelegenheiten der Familie einmischen und mir als Vater und Sorgeberechtigte sagen was ich darf oder nicht (in diesen Fall mein Sohn sehen/abholen) wohl anmerkt dass das Kind sehr gut geht (keine Misshandlungen o.ä.) ?


Danke
13. April 2023 | 11:51

Antwort

von


(3171)
Marktstraße 17/19
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Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Weder die Schule und schon gar nicht der einzelne Lehrer hat ein Recht, sich in familienrechtliche Angelegenheiten einzumischen, solange der Schulbetrieb dadurch nicht tangiert ist, was ich hier aber nicht erkennen kann.

Der Unterricht ist zu Ende und es betrifft ein rein außerschulisches Rechtsverhältnis, was aber nicht in Berührung mit dem Schulverhältnis kommt.

Eine Ermächtigungsgrundlage für ein Eingreifen der Schule gibt es in dieser Hinsicht nicht, was das Schulgesetz nicht hergibt.

Auch das allgemeine Verwaltungsrecht im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes zum Beispiel bietet keine Kompetenz, dieses so zu unternehmen und überhaupt eine Frage dahingehend zu stellen.

Dieses Recht hat die Schule nicht, auch kein einzelner Lehrer.

Darauf würde ich pochen und zur Not die untere Schulaufsichtsbehörde bei der Gemeindeverwaltung einschalten, sollte die Schule bzw. der Lehrer das nicht zukünftig unterlassen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 13. April 2023 | 12:39

Sehr geehrter Herr RA,

vielen Dank für ihre Antwort und die Klarstellung.
Ihre Rückmeldung deckt sich mit meine Vermutung, hier will jemand der Mutter eher recht machen als der Vater bzw. Kind selbst.
Rein informativ, das JA hat ein Termin aufgerufen um darüber zu sprechen, diese Lehrer soll auch dabei sein. Auf meine Nachfrage was der Lehrer wolle, kam keine Antwort. Ich habe den Temrin erst abgesagt dann die Ruckmeldung gegeben ich werde es mir überlegen. Die Schulleitung wurde bereits angeschrieben, bis dato auch ohne Reaktion.

Ich überlege die Person von einen Anwalt direkt anschreiben zu lassen, da ich vermute, von der Behörde mit "standardantworte" abgelehnt zu werden. Was denken Sie darüber ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. April 2023 | 16:00

Sehr geehrter Fragesteller,

danke für Ihre Rückmeldung, auf die ich gerne wie folgt antworte ich:

Richtig, es wäre eine anwaltliche Tätigkeit durchaus angebracht und hilfreich, angesichts der Tatsachenlage unserer und der ausgebliebenen Reaktion.

Dass der Lehrer noch bei dem Termin dabei sein soll, steht zwar durchaus im Ermessen des Jugendamtes, lässt aber nichts Gutes vermuten.

Ich würde das daher nicht ohne weiteres ruhen lassen.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 14. April 2023 | 09:39

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