Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Weder die Schule und schon gar nicht der einzelne Lehrer hat ein Recht, sich in familienrechtliche Angelegenheiten einzumischen, solange der Schulbetrieb dadurch nicht tangiert ist, was ich hier aber nicht erkennen kann.
Der Unterricht ist zu Ende und es betrifft ein rein außerschulisches Rechtsverhältnis, was aber nicht in Berührung mit dem Schulverhältnis kommt.
Eine Ermächtigungsgrundlage für ein Eingreifen der Schule gibt es in dieser Hinsicht nicht, was das Schulgesetz nicht hergibt.
Auch das allgemeine Verwaltungsrecht im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes zum Beispiel bietet keine Kompetenz, dieses so zu unternehmen und überhaupt eine Frage dahingehend zu stellen.
Dieses Recht hat die Schule nicht, auch kein einzelner Lehrer.
Darauf würde ich pochen und zur Not die untere Schulaufsichtsbehörde bei der Gemeindeverwaltung einschalten, sollte die Schule bzw. der Lehrer das nicht zukünftig unterlassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrter Herr RA,
vielen Dank für ihre Antwort und die Klarstellung.
Ihre Rückmeldung deckt sich mit meine Vermutung, hier will jemand der Mutter eher recht machen als der Vater bzw. Kind selbst.
Rein informativ, das JA hat ein Termin aufgerufen um darüber zu sprechen, diese Lehrer soll auch dabei sein. Auf meine Nachfrage was der Lehrer wolle, kam keine Antwort. Ich habe den Temrin erst abgesagt dann die Ruckmeldung gegeben ich werde es mir überlegen. Die Schulleitung wurde bereits angeschrieben, bis dato auch ohne Reaktion.
Ich überlege die Person von einen Anwalt direkt anschreiben zu lassen, da ich vermute, von der Behörde mit "standardantworte" abgelehnt zu werden. Was denken Sie darüber ?
Sehr geehrter Fragesteller,
danke für Ihre Rückmeldung, auf die ich gerne wie folgt antworte ich:
Richtig, es wäre eine anwaltliche Tätigkeit durchaus angebracht und hilfreich, angesichts der Tatsachenlage unserer und der ausgebliebenen Reaktion.
Dass der Lehrer noch bei dem Termin dabei sein soll, steht zwar durchaus im Ermessen des Jugendamtes, lässt aber nichts Gutes vermuten.
Ich würde das daher nicht ohne weiteres ruhen lassen.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt