Treuhandvertrag zwischen Vater und Sohn

| 9. August 2021 09:18 |
Preis: 25,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Opa(Vater) und Enkeltochter hatten einen Treuhandvertrag.. dieser Treuhandvertrag wurde vom Opa gekündigt und von der Enkeltochter angenommen(Kündigung) Die Enkeltochter setzte dann in den Treuhandvertrag ihren Vater ein. Sohn vom Opa.. so entstand ein Treuhandvertrag zwischen Opa(Vater) und Sohn( Vater der Enkeltochter).. Der Sohn ging mit diesem Treuhandvertrag zum Grundbuchamt und lies die Grundstücke auf seinen Namen eintragen, in der Hoffnung, dass sein Vater als erstes stirbt. Leider kam es andersrum und der Sohn starb vorher.. Im Treuhandvertrag steht, dass bei Tod vom Treuhhänder , der Vertrag ungültig wird und das verwaltetet Hab und Gut an den Treugeber (Opa) zurück geht. Jetzt kommt die Enkeltochter und besteht auf das Erbe von Ihrem Vater.
9. August 2021 | 10:06

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich besteht ein Erbanspruch der Tochter, wenn es keine weiteren Testamente gab.
Im Rahmen des Treuhandvertrages fallen die Grundstücke allerdings nicht mehr in das Erbe, sodass der Opa von der Tochter als Erbin die Zustimmung zur Rückgewähr der Grundstücke verlangen kann, da die Rechtsgrundlage für die Übertragung mit dem Tod des Sohnes weggefallen ist.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 11. August 2021 | 08:02

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