Telefongeschäft

1. Juli 2020 17:12 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


20:50
Ich hatte vorgestern ein Telefon Gespräch mit einer Coaching Firma, die Coaching zu Partnerschaftsthemen anbieten. Es ging dann natürlich um die Kosten, 10.000 Euro abzüglich 3.000 schnell entscheiderrabatt.
Da ich sagte dass ich mich nicht entscheiden könne, wurde mir angeboten 500 Euro Platz Haltegebühr zu zahlen, um überlegen zu können und ggf in den nächsten Tagen zu entscheiden. Ich überwies sofort 500 Euro per PayPal. Und bekam 1 Stunde später eine Rechnung über 6.500 Euro.
Auf meinen Anruf hin wurde die Rechnung zurück genommen. Jedoch werden die 500 Euro nicht zurückerstattet, will sie eine nicht rückerstattbare Gebühr darstellen.
Ich wurde darüber nicht entsprechend aufgeklärt und Frage ob ich die 500 Euro zurückfordern soll und ob ich ggf. Noch schriftlich Widerspruch gegen die Gesamtrechnung einlege.
1. Juli 2020 | 17:58

Antwort

von


(1773)
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail: ra_wilke@gmx.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage unter Zugrundelegung Ihrer Angaben wie folgt:

Bei Ihrer Schilderung ist schon fraglich, ob es hier überhaupt zu einem rechtsverbindlichen Vertrag gekommen ist, was die angebliche Stornogebühr anbetrifft.

Ihnen gegenüber wurde diese Gebühr als Platzhaltergebühr bezeichnet, daraus ergibt sich aber noch nicht, dass im Falle Ihrer Absage auch die gesamte Gebühr von dem Unternehmen behalten werden darf.

Es könnte sich auch um eine Anzahlung unter einer auflösenden Bedingung gehandelt haben, die Sie also bei Absage wieder zurückgezahlt bekommen. So könnten zumindest Sie dies verstanden haben.

Problematisch ist allerdings, dass, weil Sie schon gezahlt haben, nun in der Beweispflicht stehen, dass diese Zahlung ohne Rechtsgrund erfolgte.

Hier werden Sie im Streitfall Beweise oder schriftliche Stellungnahmen brauchen.

Für diese Art von Dienstleistung steht Ihnen -sollten Sie den fehlenden Rechtsgrund Ihrer Zahlung nicht belegen können- auch gemäß § 312g II BGB KEIN Widerrufsrecht zu, was der Anbieter aber vielleicht nicht weiß.

Ich würde Ihnen daher zunächst empfehlen, den Anbieter schriftlich zu kontaktieren und die € 500 zurück zu verlangen, weil es zu keinem Vertragsschluss kam. Setzen Sie eine Frist von 7 Tagen für die Rückzahlung unter Klageandrohung.

Sprechen Sie hilfsweise den Widerruf sämtlicher mit dem Unternehmen geschlossener Vereinbarungen aus.

Sollte die Zahlung oder eine entsprechend vielleicht später verwendbare Stellungnahme ausbleiben, bleibt Ihnen nur der Klageweg.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Viele Grüße!











Rückfrage vom Fragesteller 1. Juli 2020 | 20:30

Sehr geehrter Herr Wilke,
Herzlichen Dank für die Antwort.
Ich könnte eine PayPal Konfliktlösung herbei führen. Welche Begründung könnte ich angeben?
Wäre dies möglicherweise erfolgreich?
Herzlichen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Juli 2020 | 20:50

Sehr geehrte Fragestellerin,

ich habe einmal bei Paypal geschaut, musste aber nachlesen, dass dieser Lösungsweg nicht bei gebuchten Dienstleistungen zur Verfügung steht.

Sie werden sich deshalb mit dem Anbieter selbst auseinandersetzen müssen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Nachfrage beantworten.

Viele Grüße!

ANTWORT VON

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