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| 5. Dezember 2013 22:57 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


18:45
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Sohn hat sich im Internet einen Pornofilm angeschaut auf der Internetseite www.redtube.com/80247.
Jetzt haben wir als Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung dahingehend eine Abmahnung erhalten. Wie kann das sein? Ich persönlich habe mir diese Seite vorhin aufgerufen und bin direkt auf so einem "Filmchen" gelandet. Ich kann nicht erkennen, dass da etwas illegal angeboten wird. Eine Link o. ä. zum downloaden ist auch nicht vorhanden. Können Sie mir sagen, warum das Anschauen von Internetvideos illegal ist? Bei RTL oder Sat1 oder ProSieben kann man verpasste Sendungen doch auch schauen. Ist das etwa auch illegal? Kann ich dafür ebenfalls abgemahnt werden?

Mit freundlichem Gruß
5. Dezember 2013 | 23:56

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrte Ratsuchenden,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Das Anschauen von Videos im Internet ist stets dann illegal, wenn die Urheber des Videos den Upload auf die jeweilige Webseite (und damit das Streamen) nicht erlaubt haben UND das Video die sogenannte Schöpfungshöhe erreicht und dadurch Urheberschutz erreicht.

Das Erreichen der Schöpfungshöhe kann bei vielen Pornoclips aber getrost bezweifelt werden, muß aber stets geprüft werden.

Bei RTL etc. ist das Online-Sehen verpaßter Sendungen legal, weil dort die Urheber bzw. Rechteinhaber den Upload und das Verbreiten im Netz und damit das Streamen explizit erlaubt haben.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Rückfrage vom Fragesteller 6. Dezember 2013 | 18:40

Hallo und einen schönen guten Abend. Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich habe aber dazu noch eine Nachfrage: Wie kann ich denn erkennen, ob ein Angebot legal oder illegal ist bzw. der Urheber die Erlaubnis erteilt oder nicht erteilt hat. "Otto Normalverbraucher" ist doch nicht in der Lage, dieses zu erkennen oder zu vermuten.

Mit freundlichem Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. Dezember 2013 | 18:45

Sehr geehrte Ratsuchenden,

in der Tat ist das schwer zu erkennen. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass Videoclips auf solchen Seiten wie Redtube illegal hochgeladen wurden, sofern sie nicht offensichtliche Trailer für Filme sind.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 8. Dezember 2013 | 22:30

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