Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, ist der Bescheid in Rechtskraft erwachsen. Das Rechtsmittel des Widerspruchs und einer diesbezüglichen Klage ist nicht mehr möglich.
Was Sie noch versuchen können ist folgendes: Beantragen Sie die Aufhebung des Bescheids nach Paragraph 48 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz mit der Begründung einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, ist der Bescheid in Rechtskraft erwachsen. Das Rechtsmittel des Widerspruchs und einer diesbezüglichen Klage ist nicht mehr möglich.
Was Sie noch versuchen können ist folgendes: Beantragen Sie die Aufhebung des Bescheids nach Paragraph 48 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz mit der Begründung einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit.
Ich hoffe Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.
Draudt Rechtsanwältin