28. März 2019
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17:40
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn Sie dabei bei der Wahrheit bleiben, sich auf bekannte Fakten beschränken und die Privatsphäre und insbesondere die Intimsphäre (=die innere Gedanken- und Gefühlswelt sowie den Sexualbereich) der Person nicht berühren, ist dies auch ohne Einwilligung zulässig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking
Rückfrage vom Fragesteller
29. März 2019 | 07:27
Sehr geehrter Herr Anwalt,
danke, für die schnelle Antwort. Bekennende Fakten wären somit allgemeine Informationen, die für jeden zugänglich wären?
Wie sieht es bei Unternehmen aus. Dies war ja auch in meiner Fragestellung mit inbegriffen.
Besten Dank und schöne Grüße
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
29. März 2019 | 08:33
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Bei Unternehmen ist die Sache unkomplizierter, da ein Unternehmen keine Persönlichkeitsrechte haben kann. Hier müssen Sie nur darauf achten, dass die Angaben wahr sind und nicht diffamierend. Dies sollte aber kein Problem sein, da Sie nach Ihrer Schilderung sowohl Personen als auch Unternehmen als positive Beispiele darstellen wollen.
Mit freundlichen Grüßen