3. Juli 2019
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15:04
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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eine nachträgliche Zahlung schützt nicht davor, dass die Bewährung widerrufen wurde.
Hier müsste gegen den Beschluss unverzüglich eine Beschwerde bei Gericht eingelegt und vorgetragen werden, dass Sie daran gehindert waren (unter nochmaliger Vorlage der Belege).
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt