Scheiße

3. Juli 2019 13:58 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hatte eine dreijährige Bewährung war auch alles gut soweit außer das ich die Auferlegten 500€ vergessen habe zu zahlen.
Dann kam Termin zur Anhörung!!! Konnte ich an diesem Tag leider nicht wahr nehmen da meine Frau ein OP Termin hatte und ich in dieser Zeit meine kleinste Tochter betreuen musste da ich leider niemand hatte. Habe auch Nachweis dem Gericht zugesandt. Jetzt kam Beschluss 5 Monate Bewährungswiderruf habe die 500 Euro jetzt aber gezahlt muss ich da trotzdem einfahren
3. Juli 2019 | 15:04

Antwort

von


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Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
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Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

eine nachträgliche Zahlung schützt nicht davor, dass die Bewährung widerrufen wurde.

Hier müsste gegen den Beschluss unverzüglich eine Beschwerde bei Gericht eingelegt und vorgetragen werden, dass Sie daran gehindert waren (unter nochmaliger Vorlage der Belege).

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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