23. April 2024
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15:26
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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wenn Sie die Bahnfahrt isoliert gebucht haben, stand diese in keinem Zusammenhang mit dem Spiel selbst.
Dann aber hätten Sie nicht so einfach stornieren und das abgebuchte Geld zurückbuchen dürfen.
Dabei spielt die Zusteigmöglichkeit auch keine Rolle, da Sie mit der Buchung das Angebot so angenommen haben.
Die Abfahrt ab HBF Stuttgart war so angegeben.
Die Forderungshöhe ist so aber überhaupt nicht nachvollziehbar.
Bitte laden Sie noch das Aufforderungsschreiben hoch.
Ich werde dann den Antwort ergänzen.
Nur wenn die gebuchte Bahnfahrt mit einer Eintrittskarte kombiniert worden ist, Ihnen der Zugang zum Stadion also nicht gewährt werden konnte, durften Sie ohne Kosten stornieren.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle