Sehr geehrter Fragesteller,
ob hier Stornogebühren in der Höhe angemessen sind oder nicht, läßt sich leider aufgrund Ihres Sachverhaltes nicht ermitteln. Zudem sind die AGB nicht bekannt.
Grundsätzlich kann Schadensersatz verlangt werden, wenn der eine Vertragspartner seinen Vertrag nicht erfüllt und der andere hierdurch einen Schaden erleidet. Dies erscheint mir bei einer Stornierung 4 Monate vor Reisebeginn unwahrscheinlich.
GGf. könnte die Klausel im Vertrag eine "Vertragsstrafe" sein, hinsichtlich deren Wirksamkeit diesseits jedoch Bedenken bestehen.
Dies ist allerdings nur eine Mutmassung, da mir die AGB nicht vorliegen.
Gern können Sie den Vertrag/AGB an mein Büro faxen, ich werde dann hierzu knapp Stellung nehmen.
Da eine Fußballmannschaft reisen wollte nehme ich an, daß Sie Fußballfan sind und wünsche Ihnen viel Spaß beim Spiel heute.
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Dehe
Rechtsanwältin
ob hier Stornogebühren in der Höhe angemessen sind oder nicht, läßt sich leider aufgrund Ihres Sachverhaltes nicht ermitteln. Zudem sind die AGB nicht bekannt.
Grundsätzlich kann Schadensersatz verlangt werden, wenn der eine Vertragspartner seinen Vertrag nicht erfüllt und der andere hierdurch einen Schaden erleidet. Dies erscheint mir bei einer Stornierung 4 Monate vor Reisebeginn unwahrscheinlich.
GGf. könnte die Klausel im Vertrag eine "Vertragsstrafe" sein, hinsichtlich deren Wirksamkeit diesseits jedoch Bedenken bestehen.
Dies ist allerdings nur eine Mutmassung, da mir die AGB nicht vorliegen.
Gern können Sie den Vertrag/AGB an mein Büro faxen, ich werde dann hierzu knapp Stellung nehmen.
Da eine Fußballmannschaft reisen wollte nehme ich an, daß Sie Fußballfan sind und wünsche Ihnen viel Spaß beim Spiel heute.
Mit freundlichen Grüßen
Jacqueline Dehe
Rechtsanwältin