22. Mai 2011
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11:14
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Mack
Throner Str. 3
60385 Frankfurt am Main
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsschilderung und Ihres Einsatzes beantworte ich die Frage gerne wie folgt:
In der öffentlichen Diskussion werden die entsprechenden Angebote zu Reclaim Certificates als unseriös eingestuft.
Es wird z.B. auch darauf hingewiesen, daß entsprechende Angebote in England selbst rechtlich nicht möglich wären, und daher von Gibraltar aus gesteuert werden – von Personen die zum Teil wohl in Südspanien ihren Wohnsitz haben.
Dies alles erweckt den Eindruck eines Unternehmens was unter deutschen Gesetzen in Richtung Anlagenbetrug fallen könnte, selbst wenn dieses Geschäftsmodell nicht gegen die Regelungen in Gibraltar verstößt.
Wenn auch Ihr Anbieter in dieser Richtung einzuordnen ist – wovon ich hier mangels anderer Angaben ausgehen muß – sind die Aussichten eines rechtlichen Vorgehens nicht erfolgversprechend.
Es ist zu bedenken, daß zunächst mit erheblichem finanziellen und zeitlichen Aufwand ein Gerichtsurteil zu erwirken ist, was dann noch in Gibraltar vollstreckt werden müßte.
Weiterhin ist natürlich zu befürchten, daß sich die Initiatoren dieses Geschäftsmodells auf Vollstreckungsverfahren eingerichtet haben und im Zeitpunkt der Vollstreckung schlichtweg keine Vermögenswerte mehr vorhanden sind, die vollstreckt werden könnten.
Wenn es sich in Ihrem Fall um größere Beträge handelten sollten Sie die konkrete Vereinbarung und Firma noch einmal durch einen Anwalt überprüfen lassen, bevor Sie Ihre Investition abschreiben.
Nach derzeitigem Kenntnisstand würde ich Ihnen aber wohl nicht mehr als eine Zahlungsaufforderung durch einen Rechtsanwalt empfehlen, da eine Möglichkeit der Durchsetzung der Forderung äußerst zweifelhaft erscheint.
Ich bedauere Ihnen kein anderes Ergebnis übermitteln zu können, hoffe aber Ihnen trotzdem einen Überblick gegeben zu haben.
Ich möchte Sie noch einmal darauf hinweisen, daß dieses Forum lediglich die Funktion hat, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage zu geben und eine vollständige und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann.
Das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann eine völlig andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Ausführungen eine erste Orientierung bieten und stehe Ihnen für eine persönliche Rechtsberatung auch über die Direktanfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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