Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ja, das ist möglich.
Tests im Sinne der Landesverordnung müssen die Anforderungen des Robert Koch-Instituts, die auf der Internetseite https://www.rki.de/tests veröffentlicht sind, erfüllen. PCR-Tests müssen von medizinisch-geschultem Personal vorgenommen und von einem anerkannten Labor ausgewertet werden. Coronaschnelltests im Sinne dieser Verordnung müssen von
einem medizinischen Dienstleister vorgenommen werden, der zur Vornahme eines Coronaschnelltests befugt ist und einen Testnachweis zu erteilen hat.
Das sollte auch auf der Internetseite des Testzentrums so stehen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Guten Abend
Hinweis auf Internetseite v.Gesundheitsamt:
"Wenn ein PCR-Test vor Ort nicht möglich sein sollte, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihren Hausarzt oder suchen Sie das Corona-Center xxxx auf".
Sie müssen sich am letzten Tag Ihrer Quarantäne einem Abschlusstest (Antigenschnelltest PoC) unterziehen.
Ich habe mich bei Testzentrum xxxx getestet - Ergebniss -negativ.
Das Gesundheitsamt xxxx hat das nicht akzeptiert.
Heute habe ich mich selbst getestet- negativ.
Ich bin seit eine exam.Krankenschwester und geschult in Durchführung von Corona-Tests.
Ich möchte morgen mich in xxxx testen zu lassen.
Ist das rechtlich möglich?
mfg
Sehr geehrter Fragesteller,
fragen Sie dort noch einmal an, denn eine alleinige Fixierung auf einen Testcenter ist nicht möglich, denn das ist das Recht und Gesetz nicht so vorgesehen.
Denn das würde außer Acht lassen, dass die gleichen Voraussetzungen gesetzlich für jedes Testcenter gelten.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt