Prostata OP mit Folgen

6. Januar 2024 10:48 |
Preis: 85,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich wurde im Mai 23 an der Prostata in Bad Tölz operiert.....
der Urologe hatte mir dazu geraten,es sei die beste Möglichkeit......
während der OP wurde der Darm aufgeritzt,Infektionsgefahr,OP abgebrochen,Intensivstation
in den folgenden 3 Wochen musste zwecks Spülung 8 Mal der Bauch geöffnet werden.......
nach verlassen der Klinik habe ich erfahren,das man diese OP hätte nicht durchführen dürfen,da der Bauchraum nach 3 maliger Darm OP völlig verwachsen, verklebt war.....nachdem Herr Professor G das gesehen hat, hat er trotzdem die OP begonnen.....dem Professor G und auch dem Urologen waren die Darm OPs bekannt (siehe auch Fragebögen zur OP Vorbereitung.....
drei Monate später musste ich mich 35 mal radioaktiv bestrahlen lassen,um dem dem Karzinom Einhalt zu gebieten.....das hat dann wohl gut funktioniert....ich leide nun aber immer noch an zeitweilig an unangenehmen Bauchschmerzen als Folge der OP,meine Lebensfreude ist halbiert.......die Hallesche Krankenkasse, die ich gebeten hatte,den Ablauf zu untersuchen, hat dies nicht getan und klaglos die doppelten Kosten der OP bezahlt und mir anschliessend meinen Beitrag um 10% erhöht.......
ich habe mit Prof.Dr.Molls München gesprochener,der meinte, man hätte gleich zur Strahlentherapie raten müssen, um die eingetretenen Komplikationen zu vermeiden, mir wäre vieles erspart geblieben....meine Frage, verhält sich PKV richtig, würde mir ggf. eine Entschädigung zustehen.....? oder eine Nachsorge.....Proffessor Ganzer gab sich unbeeindruckt, kan mal passieren passieren....!?? mit greundl. Gruss. Gerd Raupeter. Bad Wiessee,75 Jahre alt
6. Januar 2024 | 11:37

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
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E-Mail: info@kanzlei-richter-muenchen.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Für unnötige oder falsch durchgeführte Operationen kann aufgrund der Arzthaftung ein Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen.

Es ist zunächst festzustellen, ob ein Arztfehler vorliegt.

Der Maßstab für einen Behandlungsfehler ist der in den fachspezifischen Leitlinien definierte medizinische Standard. Der Standard gibt darüber Auskunft, welches Verhalten von einem aufmerksamen Arzt in einer konkreten Behandlungssituation aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs zum Zeitpunkt der Behandlung erwartet werden kann. Erfüllt der Arzt diese Anforderung nicht und trägt der Patient einen Schaden davon, muss der Arzt für den Schaden eintreten.

Laut Einschätzung von Prof. Dr. Molls liegt im konkreten Fall ein Behandlungsfehler vor. Bei Kenntnis der operativen Vorgeschichte hätte ein sorgfältiger Arzt gleich eine Strahlenterapie gemacht.

In einem Gerichtsverfahren bräuchten wir ein schriftliches Gutachten dazu.
Im außergerichtlichen Verfahren ist dies noch nicht notwendig.

Ihnen steht also grundsätzlich ein Schmerzensgeld zu. Die Höhe ist abhängig von den konkreten gesundheitlichen Folgen der misslungenen Operation, also 3 Wochen Intensivstation, 8 Bauchöffnungen, 35 Bestrahulungen etc.

Zu Ihren Fragen.

1) Die PKV verhält sich insofern richtig, da sie nicht prüfen muss, ob ein Behandlungsfehler vorliegt.

2) Ihnen steht jedoch ein Schmerzensgeldanspruch gegen den behandelnden Arzt bzw. seine Klinik zu. Diesen würde ich nach erster Einschätzung zwischen 6.000 - 8.000 € einschätzen.

Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung behilflich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


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