22. März 2015
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17:20
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Mauritz
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
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E-Mail: info@ra-mauritz.de
Ihre Frage möchte ich anhand der von Ihnen mitgeteilten Informationen wie folgt beantworten:
Dem Grunde nach kommt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung durchaus in Betracht, soweit man das anhand der wenigen momentan zur Verfügung stehenden Informationen beurteilen kann.
Gerne können Sie mir sämtliche relevanten Unterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen. Ich setze mich zunächst mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in Kontakt und kläre mit dieser ab, ob Deckungszusage erteilt wird. Sobald diese erteilt wird, kann ich mich mit der Zeitung bzw. dem Verlag in Verbindung setzen und die Ihnen zustehenden Ansprüche geltend machen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschaffen. Bei Unklarheiten nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Mauritz, LL.M.
Rechtsanwalt