9. März 2020
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06:29
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
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ich versuche mal, Ihre Anfrage zu beantworten:
Rechtlich vorgehen können Sie gegen diese Äußerung im Kern dann, wenn es sich um eine [i]unwahre Tatsachenbehauptung[/i] handelt, die geeignet ist, [i]Sie verächtlich zu machen[/i], §§ 186, 187 StGB.
Tatsache ist, dass die NS-Täter in der Regel deutsch gesprochen haben. Insoweit ist die deutsche Sprache tatsächlich auch die bezogene Tätersprache, und die Aussage Steinmeiers nicht falsch.
Der Inhalt der Aussage ist nicht beleidigend, denn Steinmeier hat weder behauptet, Sie persönlich seien ein solcher Täter gewesen noch, dass jede(r), der/die deutsch spricht, auch Täter sei.
Von daher sehe ich Null Chancen für Sie, gegen diese Äußerung rechtlich vorgehen zu können.
Mit freundlichen Grüßen