Parken auf einem Werkstattgelände.

| 21. Mai 2022 22:32 |
Preis: 30,00 € |

Kaufrecht


Habe am 20-05-22 mein altes Auto an meinen Mechaniker als Totalschaden für 700€ verkauft.
Das Auto stand ca. 4. Wochen bei dem Mechaniker auf dem Hof, weil er erstens keine Zeit hatte, es zu reaparieren. Schlussendlich erzählte er mir, die Reparaturen wären ca. 5.000€ kosten, was mich bewegte das Auto an ihm zu verkaufen.
Gestern habe ich ihm alle Dokumente und 1. Schlüssel ausgehändigt, da ich den 2. Schlüssel nicht mehr finden konnte.
Nach einer Nacht komme ich aber zu dem Entschluss, dass er mich sehr wahrscheinlich angelogen hat, was die Reparaturkosten anbetrifft. In der Zeit, als das Auto bei ihm stand, sind auch alle meine CD entwendet worden und sind nun nicht auffindbar, was mich sehr ergärt.

Ich bin von diesen Mechaniker sehr endtäuscht und würde gerne deshalb von dem Verkaufsvertrag, also als Verkäuferin zurück treten wollen.

Kann er mir dann für die Parkdauer eine Rechnung ausstellen und falls ja, in welcher Höche?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

wenn der Käufer nicht mit der Aufhebung des Kaufvertrages einverstanden ist, können Sie den Verkauf gar nicht rückgängig machen. Die Voraussetzungen eines Rücktritts- oder Widerrufsrechts liegen nicht vor. Wenn der Käufer nur bereit ist, den Kaufvertrag gegen Erstattung der Parkkosten aufzuheben, bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als die Parkkosten zu zahlen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt
Bewertung des Fragestellers 21. Mai 2022 | 23:02

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