10. August 2013
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22:20
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
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E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ob es rechtens war, was der Postbote gemacht hat, lässt sich schlecht sagen.
Vielleicht war es gar nicht der echte Postbote.
Es ist schon merkwürdig, dass er die Abholung nicht quittiert hat.
Durch die Annahme des Paketes könnten Sie sich dem Grunde nach haftbar für das Paket gemacht haben.
Allerdings muss man davon ausgehen, dass Sie kein Verschulden trifft, da Sie im guten Glauben das Paket an den (vermeintlich echten) Postboten übergeben haben.
Im Ergebnis haften Sie also nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Steffan Schwerin