Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.
Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Durch die exklusive Vergabe der Lizenzrechte der DFL an Electronic Arts und deren Spiele FIFA und Fussball Manager, muss Ihr Spiel ohne die wichtigen Bundesliga-Rechte auskommen. EA Sports hat vom DFB/DFL die alleinige Lizenz, alle Originalnamen der Bundesligisten und die Originalwappen dieser Vereine zu benutzen.
Der Lizenzvertrag mit der Deutschen Fußball Liga wurde um drei weitere Jahre bis zum 30. Juni 2015 verlängert.
Die könnte dazu führen, dass EA Sport Sie auf Unterlassung in Anspruch nimmt.
Selbst die Abwandlung der Bundesliga als „Deutsche Liga", wurde wegen der zu großen Ähnlichkeit zur echten Bundesliga durch den Rechteinhaber untersagt, so dass Sie mit echten Fantasienamen arbeiten müssten. Aus Bastian Schweinsteiger würde es nicht ausreichen Bernd Schweinsteiger zu machen, der Name müsste dann schon zu Bernd Ochsensteiger, oder ähnlichem, verändert werden um nicht abgemahnt werden zu können. Der Nachname Schweinsteiger in Verbindung mit einem FC B München würde eine zu große Ähnlichkeit darstellen.
Der Anspruch von EA Sports ergibt sich aus § 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3, Abs. 5 MarkenG oder aus Art. 9 Abs. 1 b i.V.m. Art. 98 GMV. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 und dem gleichlautenden Art. 9 Abs. 1 b ist es Dritten untersagt, ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.
Dabei setzen die Verletzungstatbestände des § 14 MarkenG nach der dem Europäischen Gerichtshof folgenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich einen markenmäßigen Gebrauch der Kollisionszeichen voraus. Von einem markenmäßigen Gebrauch ist dann auszugehen, wenn das Zeichen in der Weise verwendet wird, dass es im Rahmen des Produktabsatzes die gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet. Eine markenmäßige Benutzung liegt also dann vor, wenn der Verkehr in den angegriffenen Zeichen einen Herkunftshinweis sieht (Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rdn. 78; EuGH GRUR Int. 1999, 438 Rdn. 38 - BMW/Deenik; EuGH GRUR 2003, 55, 57 Rdn. 48 - Arsenal; BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila Postkarte).
Auch bei den Vereinsnamen müssten Sie für mehr Variation sorgen, da ansonsten die Nähe zu bestehenden Vereinen zu groß wäre. Ein FC Bazi München ist ja durch kurze unwesentliche Veränderung in den Original-Namen zu verwandeln. Dies reicht nicht aus. Die Verfremdung muss deutlicher ausfallen.
Abschließend ist zu sagen: Sämtliche Namen, wie Vereinsnamen, Spielernamen, Liganamen („Bundesliga") und Logos sind markenrechtlich und urheberrechtlich geschützt. Ohne die Erlaubnis aller Markeninhaber dürfen Sie diese Namen und Bilder nicht benutzen. Im Übrigen ist es irrelevant, ob Sie mit Ihrem Projekt Geld verdienen, es nur privat betreiben oder sowieso nur Ausgaben haben. Sie müssen mit echten Fanatsienamen arbeiten.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.
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Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:
Durch die exklusive Vergabe der Lizenzrechte der DFL an Electronic Arts und deren Spiele FIFA und Fussball Manager, muss Ihr Spiel ohne die wichtigen Bundesliga-Rechte auskommen. EA Sports hat vom DFB/DFL die alleinige Lizenz, alle Originalnamen der Bundesligisten und die Originalwappen dieser Vereine zu benutzen.
Der Lizenzvertrag mit der Deutschen Fußball Liga wurde um drei weitere Jahre bis zum 30. Juni 2015 verlängert.
Die könnte dazu führen, dass EA Sport Sie auf Unterlassung in Anspruch nimmt.
Selbst die Abwandlung der Bundesliga als „Deutsche Liga", wurde wegen der zu großen Ähnlichkeit zur echten Bundesliga durch den Rechteinhaber untersagt, so dass Sie mit echten Fantasienamen arbeiten müssten. Aus Bastian Schweinsteiger würde es nicht ausreichen Bernd Schweinsteiger zu machen, der Name müsste dann schon zu Bernd Ochsensteiger, oder ähnlichem, verändert werden um nicht abgemahnt werden zu können. Der Nachname Schweinsteiger in Verbindung mit einem FC B München würde eine zu große Ähnlichkeit darstellen.
Der Anspruch von EA Sports ergibt sich aus § 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3, Abs. 5 MarkenG oder aus Art. 9 Abs. 1 b i.V.m. Art. 98 GMV. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 und dem gleichlautenden Art. 9 Abs. 1 b ist es Dritten untersagt, ein Zeichen zu benutzen, wenn wegen der Identität oder Ähnlichkeit der durch die Marke und das Zeichen erfassten Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht, einschließlich der Gefahr, dass das Zeichen mit der Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.
Dabei setzen die Verletzungstatbestände des § 14 MarkenG nach der dem Europäischen Gerichtshof folgenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich einen markenmäßigen Gebrauch der Kollisionszeichen voraus. Von einem markenmäßigen Gebrauch ist dann auszugehen, wenn das Zeichen in der Weise verwendet wird, dass es im Rahmen des Produktabsatzes die gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen von Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet. Eine markenmäßige Benutzung liegt also dann vor, wenn der Verkehr in den angegriffenen Zeichen einen Herkunftshinweis sieht (Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14 Rdn. 78; EuGH GRUR Int. 1999, 438 Rdn. 38 - BMW/Deenik; EuGH GRUR 2003, 55, 57 Rdn. 48 - Arsenal; BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila Postkarte).
Auch bei den Vereinsnamen müssten Sie für mehr Variation sorgen, da ansonsten die Nähe zu bestehenden Vereinen zu groß wäre. Ein FC Bazi München ist ja durch kurze unwesentliche Veränderung in den Original-Namen zu verwandeln. Dies reicht nicht aus. Die Verfremdung muss deutlicher ausfallen.
Abschließend ist zu sagen: Sämtliche Namen, wie Vereinsnamen, Spielernamen, Liganamen („Bundesliga") und Logos sind markenrechtlich und urheberrechtlich geschützt. Ohne die Erlaubnis aller Markeninhaber dürfen Sie diese Namen und Bilder nicht benutzen. Im Übrigen ist es irrelevant, ob Sie mit Ihrem Projekt Geld verdienen, es nur privat betreiben oder sowieso nur Ausgaben haben. Sie müssen mit echten Fanatsienamen arbeiten.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
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