25. Juni 2008
|
13:09
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sie haben zwar das Bild erworben, dennoch wird das Werk der Malerin urheberrechtlich geschützt.
Urheberrechtlichen Schutz genießen grundsätzliche "Werke". Darunter sind persönliche geistige Schöpfungen zu verstehen. Auch wenn das Motiv allgemein bekannt und auch sonst zugänglich ist, führt es nicht dazu, den urheberrechtlichen Schutz zu verneinen. Es reicht, auch wenn ein bekanntes Symbol verwendet wird, ein gewisses Maß an schöpferischer Eigentümlichkeit. Diese ist durch die Malerin in ihrem Bild umgesetzt worden.
Demgemäß besteht die Forderung der Malerin zu Recht, da dieser das Urheberrecht an diesem Bild zusteht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle