Nutzungsrecht

25. Juni 2008 12:34 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Mein Praxispartner und ich haben ein Bild mit einem buddhistischen Symbol als zentralem Motiv erworben. Dieses Motiv möchten wir gern auch als Logo verwenden. Die Malerin will uns dafür eine Nutzungsgebühr in Rechnung stellen.
Meine Frage ist, ob sie dazu berechtigt ist, da sie doch das Bild an uns verkauft hat und das Symbol selbst sicherlich Allgemeingut ist.
Vielen Dank im Voraus,
25. Juni 2008 | 13:09

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie haben zwar das Bild erworben, dennoch wird das Werk der Malerin urheberrechtlich geschützt.

Urheberrechtlichen Schutz genießen grundsätzliche "Werke". Darunter sind persönliche geistige Schöpfungen zu verstehen. Auch wenn das Motiv allgemein bekannt und auch sonst zugänglich ist, führt es nicht dazu, den urheberrechtlichen Schutz zu verneinen. Es reicht, auch wenn ein bekanntes Symbol verwendet wird, ein gewisses Maß an schöpferischer Eigentümlichkeit. Diese ist durch die Malerin in ihrem Bild umgesetzt worden.


Demgemäß besteht die Forderung der Malerin zu Recht, da dieser das Urheberrecht an diesem Bild zusteht.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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