Motorengeräusche

| 11. April 2022 13:08 |
Preis: 25,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Die Kinder unsere Nachbarn fahren mit einem Quad (kein Pocket Bike) auf deren Auffahrt hin und her, kontinuierlich an unserem Haus vorbei was direkt neben deren Auffahrt sich befindet. Manchmal wird auch nur am Gashahn gezogen so daß wir unter einer Dauerbeschallung von deren Motorenlärm uns befinden. Dies alles dauert manchmal bis zu 1,5std. Müssen wir dies hinnehmen oder kann man dagegen rechtliche Schritte einleiten insofern die Eltern der Kinder sich uneinsichtig zeigen nachdem wir sie darauf angesprochen haben?
11. April 2022 | 13:46

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, die können sowohl zivilrechtlich als auch verwaltungsrechtlich dagegen vorgehen, zumal geprüft werden müsste, ob die Kinder überhaupt mit dem Quad fahren dürfen.

Kleine Quads mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h dürfen in Deutschland schon Jugendliche ab 15 Jahren fahren, denn dafür reicht der Führerschein der Klasse AM. Über letztere müssen sie aber auch verfügen, was amtlicherseits geprüft werden kann.
Das gleiche gilt für größere Quads.

Sprechen Sie also mit dem Amt für öffentliche Ordnung.

Zudem ist unnötiger Lärm straßenverkehrsrechtlich zu untersagen und nicht erlaubt.
Das ist eine Ordnungswidrigkeit und gegebenenfalls mit einem Bußgeld zu ahnden.

Zivilrechtlich können Sie die Unterlassung und Beseitigung der Störung verlangen, sofern die oben genannten Voraussetzungen nicht eingehalten worden sind und der Lärmpegel höher ist als in den technischen Vorschriften, TA Lärm zum Bundesimmissionsschutzgesetz.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Bewertung des Fragestellers 13. April 2022 | 07:40

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 13. April 2022
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