Mietstreitigkeiten

21. Oktober 2019 15:22 |
Preis: 40,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um ein Schreiben an die Gegenseite. Das Schreiben muß auch geschickt werden.
Den Sachverhalt erhalten Sie per Email.

Vielen Dank
21. Oktober 2019 | 17:12

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail: info@kanzlei-richter-muenchen.de
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne können Sie mir den Sachverhalt per email zukommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


ANTWORT VON

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