Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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den Sinn und Zweck einer solchen Erhebung kann ich Ihnen leider auch nicht nennen.
Ich sehe das genauso wie Sie; es ist schade und Zeit und Aufwand.
Aber leider kann man sich nicht verweigern.
Grundlage für so eine Mikrozensus-Befragung sind § 13 Mikrozensusgesetz (MZG) in Verbindung mit § 15 Bundesstatistikgesetz (BStatG).
Das Bußbeld bei Verweigerung oder unrichtiger/unvollständiger Angabe kann dabei bis zu 5.000 € betragen.
Daher sollten Sie überlegen, ob Sie die Erhebung nicht einfach mitmachen
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Hallo!
Ich habe ja auch bei denen angefragt, die haben mir die Paragraphen gesagt und waren damit fertig! Also gehe ich davon aus das sie es selber nicht wissen und frage mich in wie weit es sinn macht einen Fragebogen auszufüllen dessen sinn mir keiner erklären kann! Das kann doch nicht sein, wenn ich zu ihnen hinkomme und sie bitte den auszufüllen ohne zu erklären wofür, zeigen sie mir mindestens mal einen Vogel! Oder etwa nicht?
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Unterschied ist aber, dass es eben eine gesetzliche Vorgabe für die Erhebung gibt, nicht aber für einen möglichen privaten Fragebogen.
Auch wenn Sinn und Zweck einer gesetzlichen Grundlage nicht immer zu erkennen sind, ist sie nun einmal zu beachten. Oder man muss eben dei Folgen tragen.
Ihre Frage nach der Verweigerung ist also nicht vom Sinn (oder Sinnfreiheit) her zu betrachten, sondern von der bestehenden gesetzlichen Handhabe.
Und da muss man Ihnen immer noch mitteilen, dass eine Verweigerung dann eben ein Bußgeld nach sich ziehen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle