Sehr geehrte Fragestellerin,
nach Ihrer Darstellung spricht sehr viel dafür, daß die Microblading-Behandlung von der Kosmetikerin mangelhaft durchgeführt wurde. Sie können daher nicht nur das dafür bezahlte Entgelt zurückverlangen, sondern auch ein angemessenes Schmerzensgeld.
Voraussetzung ist allerdings, daß Sie beweisen können, daß die Kosmetikerin mangelhaft gearbeitet hat. Insofern können Sie ein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren in die Wege leiten lassen.
Die Kosmetikerin sollte zuvor jedoch außergerichtlich durch einen Rechtsanwalt angeschrieben und zur Rückzahlung des Entgeltes und Zahlung eines Schmerzensgeldes aufgefordert werden.
Insofern stehe ich gern zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
nach Ihrer Darstellung spricht sehr viel dafür, daß die Microblading-Behandlung von der Kosmetikerin mangelhaft durchgeführt wurde. Sie können daher nicht nur das dafür bezahlte Entgelt zurückverlangen, sondern auch ein angemessenes Schmerzensgeld.
Voraussetzung ist allerdings, daß Sie beweisen können, daß die Kosmetikerin mangelhaft gearbeitet hat. Insofern können Sie ein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren in die Wege leiten lassen.
Die Kosmetikerin sollte zuvor jedoch außergerichtlich durch einen Rechtsanwalt angeschrieben und zur Rückzahlung des Entgeltes und Zahlung eines Schmerzensgeldes aufgefordert werden.
Insofern stehe ich gern zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt