19. September 2025
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16:02
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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der Vorwurf kann zwar mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bewertet werden.
Aber als möglich Ersttäterin wird eher mit einer Geldstrafe zu rechnen sein.
Sollte es nach den Umständen des Falles keine Geldstrafe mehr geben, würde eine Freiheitstrafe aber zur Bewährung ausgesetzt werden.
Eine Abschiebung wird so nicht drohen.
Sie sollten unbedingt weiter schweigen und keine Angaben machen.
Beauftragen Sie vielmehr sofort einen Rechtsanwalt.
Dieser wird dann nach Akteneinsicht eine Stellungnahme abgeben können.
Und nur er sollte sich dann auch dazu äußern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle