Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.Stünde mir ein Anspruch auf Schadensersatz zu?
Ihnen steht dann Schmerzensgeld zu, wenn der Zahnarzt arztfehlerhaft gehandelt hat und dadurch die Schmerzen entstanden sind.
Das Beschleifen könnte bereits die Probleme verursacht haben.
Allerdings muss bewiesen werden, dass die Zahnfleischentzündung auf die fehlerhafte Behandlung zurück zu führen ist.
Das Problem ist, dass Sie zunächst die Beweislast haben und man hierzu ein Sachverständigengutachten einholen müsste.
Sollte der Zahnarzt fehlerhaft gehandelt haben, gehe ich (ich betreue derzeit einen ähnlichen Fall) von einem Schmerzensgelg von 5.000 - 10.000 € aus je nach Gesamtbeeinträchtigung Ihrer Lebensweise.
2. Lohnt sich die Mühe Schadensersatz/"Schmerzensgeld" zu verlangen?
Da Ärzte ungerne Fehler zugeben und mauern, werden Sie um Ihr Recht kämpfen müssen.
Außergerichtlich geht da wenig, denn die Ärzte und vor allem deren Haftpflichtversicherer lassen es auf Prozesse ankommen.
Dafür müssten Sie entsprechendes Stehvermögen haben.
Überdies sind solche Prozesse eine kostspielige Angelegenheit, da Gutachten eingeholt werden müssten und da Sie zusätzlich eine CMD-Problematik haben, müsste man feststellen, dass das Beschleifen zu einer Fehlstatik des Gebisses geführt hat, weshalb wohl eher 2 Gutachten einzuholen sind.
Ich würde Ihnen zunächst empfehlen, Ihre Krankenkasse mit einem MDK-Gutachten zu beauftragen.
Gerne können Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betrauen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.Stünde mir ein Anspruch auf Schadensersatz zu?
Ihnen steht dann Schmerzensgeld zu, wenn der Zahnarzt arztfehlerhaft gehandelt hat und dadurch die Schmerzen entstanden sind.
Das Beschleifen könnte bereits die Probleme verursacht haben.
Allerdings muss bewiesen werden, dass die Zahnfleischentzündung auf die fehlerhafte Behandlung zurück zu führen ist.
Das Problem ist, dass Sie zunächst die Beweislast haben und man hierzu ein Sachverständigengutachten einholen müsste.
Sollte der Zahnarzt fehlerhaft gehandelt haben, gehe ich (ich betreue derzeit einen ähnlichen Fall) von einem Schmerzensgelg von 5.000 - 10.000 € aus je nach Gesamtbeeinträchtigung Ihrer Lebensweise.
2. Lohnt sich die Mühe Schadensersatz/"Schmerzensgeld" zu verlangen?
Da Ärzte ungerne Fehler zugeben und mauern, werden Sie um Ihr Recht kämpfen müssen.
Außergerichtlich geht da wenig, denn die Ärzte und vor allem deren Haftpflichtversicherer lassen es auf Prozesse ankommen.
Dafür müssten Sie entsprechendes Stehvermögen haben.
Überdies sind solche Prozesse eine kostspielige Angelegenheit, da Gutachten eingeholt werden müssten und da Sie zusätzlich eine CMD-Problematik haben, müsste man feststellen, dass das Beschleifen zu einer Fehlstatik des Gebisses geführt hat, weshalb wohl eher 2 Gutachten einzuholen sind.
Ich würde Ihnen zunächst empfehlen, Ihre Krankenkasse mit einem MDK-Gutachten zu beauftragen.
Gerne können Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betrauen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen