Medizinrecht-Zahnmedizin- Verlust von 2 Backenzähnen

9. Januar 2016 13:33 |
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Medizinrecht


Medizinrecht- Zahnmedizin (Verlust von 2 Backenzähnen)

Auf Anraten meines ehemaligen Zahnarztes habe ich mir im März letzten Jahres 5 Backenzähne überkronen lassen. Eigentlich sollte nur eine alte Amalganfüllung entfernt werden. Mein ZA meinte aber, dass die Füllung sehr groß sei und es besser wäre den Zahn zu überkronen. Er riet mir auch den Nachbarzahn links und 3 Nachbarzähne rechts überkronen zu lassen, da 2 davon wurzelbehandelt waren. Naiv wie ich war, habe ich zugestimmt. Er hat die Zähne dann am 04.03.2015 beschliffen. Bereits kurz danach bekam ich massive Schmerzen (darauf habe ich auch hingewiesen). Am 06.03.2015 hatte ich unverschuldet einen schweren Verkehrsunfall (HWS-Distorsion). Im Laufe der nächsten Tage entzündete sich mein Zahnfleisch im Oberkiefer- alles war voller Aphten. Nachdem ich aus dem Krankenhaus entlassen worden war, habe ich sofort meinen ZA aufgesucht und ihm mitgeteilt, dass ich starke Schmerzen habe. Er hat daraufhin das Provisorium entfernt und die festen Kronen eingesetzt. Bei dem 2.6 und dem 2.7 hat das starke Schmerzen verursacht. Darauf habe ich auch hingewiesen. Mein ZA meinte, das sei normal und ich sollte erst einmal abwarten. Er hat mir Natriumfluorid mitgegeben. In den nachfolgenden Wochen war ich mehrmals dort, da die Schmerzen nicht nachließen und die Zähne sehr kälteempfindlich waren.
Nach ca. 5 Wochen ließen die Beschwerden nach und die nächsten Monate (Mai -August verliefen weitestgehend beschwerdefrei). Abgesehen von einigen Zahnfleischproblemen.
Am 30.09. des letzten Jahres bekam ich plötzlich heftige Schmerzen an den überkronten Zähnen. Am 01.10.2015 war ich bei einer Zahnärztin in meinem Heimatort, da mein eigentlicher Zahnarzt ca. 100 km von meinem Wohnort entfernt praktiziert. Diese sagte mir, dass die Zahntasche am 2.7. leicht entzündet ist, reinigte sie und schickte mich nach Hause. Die Schmerzen wurde aber schlimmer, so dass ich am 04.10.2015 zum Notdienst musste. Die ZÄ`in bohrte den 2.6 auf, teilte mir, dass dieser abgestorben sei, aber nicht wurzelbehandelt wäre. Sie ließ den Zahn offen und verwies mich an meinen ZA (wegen Garantie der Kronen). Ich war dann am 07.,08. und 09.10. bei meinem ZA. er hat den 2.6 und den 2.7 aufgebohrt, um die Wurzelbehandlung vorzubereiten. Ferner habe ich ein Antibiotikum bekommen, weil ich eine kleine Nerventzündung hätte. Die Schmerzen ließen etwas nach. Am 16.10. war ich erneut bei meinem ZA, da die Zähne ein neues Medikament erhalten sollten. Das Antibiotikum hatte ich vom 09.10. bis 15.10.2015 genommen. Nach der Behandlung am 16.10. nahmen die Schmerzen wieder zu. Die darauffolgende Woche war mein ZA im Urlaub, so dass ich einen anderen ZA kontaktieren musste. Dieser konnte mir lediglich sagen, dass der 2.7 nicht ordnungsgemäß aufbereitet worden ist, da mein ZA einen Wurzelkanal übersehen hatte. Er hat diesen dann aufbereitet. Die Schmerzen nahmen weiter zu. Am 21.10 habe ich mich schließlich an einen Kieferchirurgen gewandt. Ich bin davon ausgegangen, dass mein Weisheitszahn (der sich noch unter dem Zahnfleisch befindet), diese Probleme verursacht.
Der Kieferchirurg hat nach der Fertigung eines Röntgenbildes festgestellt, dass der 2.7. eine Zahnwurzelentzündung hat und sich bereits eine Fistel gebildet hat. Der Zahn musste mir am gleichen Tag entfernt werden. Ich bekam erneut Antibiotika und wurde 1 Woche krankgeschrieben. ´Die Beschwerden nahmen jedoch weiter zu (Sehstörungen, Schwindel, Probleme mit der HWS, Magenbeschwerden, Nebenhöhlenentzündung, Kopfschmerzen). Am 06.11 suchte ich schließlich meinen ZA auf. Ich teilte ihm mit, dass der 2.7. gezogen werden musste. Er reagierte barsch. Er wollte nunmehr nochmal ein neues Medikament in den 2.6 füllen, da ich nach wie vor Beschwerden hatte. Auf meinen Hinweis, welche Beschwerden ich habe, entgegnete er "bei Sehstörungen sollte ich einen Augenarzt aufsuchen". In den kommenden Wochen bis ging es mir immer schlechter. Ich hatte Schmerzen im Kiefer, Sehstörungen, Gesichtsschmerzen, Nebenhöhlen- und Kiefernhöhlenbeschwerden und massive Magenprobleme. Ab dem 23.11. war ich krankgeschrieben. Meine Hausärztin war so freundlich mich aus dem Verkehr zu ziehen, weil es mir zunehmend schlechter ging. Am 26.11. suchte ich schließlich die Uniklinik auf. Dort teilte man mir nach der Untersuchung mit, dass sich über dem 2.6 eine große Zyste gebildet habe. Leider hätte man im Dezember keine Termine mehr frei. In meiner Verzweiflung bin ich am 27.11. erneut zu meinem Kieferchirurgen. Dieser stellte fest, dass meine Kieferhöhle vereitert ist, meine Nebenhöhlen ebenso und dass ich eine große Zyste habe. Ferner sei der 2.6 locker und müsste entfernt werden. Am 01.12 wurde mir schließlich auch der 2.6 entfernt. Ich musste wieder Antibiotikum nehmen. Nach der Zahnextraktion ging es noch schlechter (Magenprobleme, den Mund voller Aphten). Ich konnte 2 Tage nicht mal ohne Schmerzen Wasser trinken. Es hat sich mittlerweile herausgestellt, dass mein ZA an 2 Stellen des 2.6. die Wurzeln durchbohrt hat.
Ferner wurde festgestellt, dass ich eine massive Kiefernhöhlenentzündung habe, eine schwere Gastritis und mein Immunsystem völlig aus den Fugen geraten ist. Ferner hatte ich eine erhöhte Quecksilberlastung und eine Beeinträchtigung der Leber- und Nierenfunktion. Ich bin seit dem 23.11 durchgängig krankgeschrieben. Am 04.01. 2016 wurde dann noch eine CMD diagnostiziert, die nunmehr langwierig und aufwendig behandelt werden muss. Dank der Quecksilberausleitung geht es mir etwas besser, allerdings habe ich nach wie vor starke Magenprobleme und massive Beschwerden im Bereich Kiefer und HWS.
Bis zu dieser Zahnbehandlung ging es mir soweit ganz prima. Ich habe 2 Backenzähne verloren, hatte eine Unmenge an Zusatzkosten durch diese Zahnbehandlung, die ich auch noch teuer bezahlt habe.
Stünde mir ein Anspruch auf Schadensersatz zu? Lohnt sich die Mühe Schadensersatz/"Schmerzensgeld" zu verlangen?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1.Stünde mir ein Anspruch auf Schadensersatz zu?

Ihnen steht dann Schmerzensgeld zu, wenn der Zahnarzt arztfehlerhaft gehandelt hat und dadurch die Schmerzen entstanden sind.

Das Beschleifen könnte bereits die Probleme verursacht haben.

Allerdings muss bewiesen werden, dass die Zahnfleischentzündung auf die fehlerhafte Behandlung zurück zu führen ist.

Das Problem ist, dass Sie zunächst die Beweislast haben und man hierzu ein Sachverständigengutachten einholen müsste.

Sollte der Zahnarzt fehlerhaft gehandelt haben, gehe ich (ich betreue derzeit einen ähnlichen Fall) von einem Schmerzensgelg von 5.000 - 10.000 € aus je nach Gesamtbeeinträchtigung Ihrer Lebensweise.

2. Lohnt sich die Mühe Schadensersatz/"Schmerzensgeld" zu verlangen?

Da Ärzte ungerne Fehler zugeben und mauern, werden Sie um Ihr Recht kämpfen müssen.

Außergerichtlich geht da wenig, denn die Ärzte und vor allem deren Haftpflichtversicherer lassen es auf Prozesse ankommen.

Dafür müssten Sie entsprechendes Stehvermögen haben.

Überdies sind solche Prozesse eine kostspielige Angelegenheit, da Gutachten eingeholt werden müssten und da Sie zusätzlich eine CMD-Problematik haben, müsste man feststellen, dass das Beschleifen zu einer Fehlstatik des Gebisses geführt hat, weshalb wohl eher 2 Gutachten einzuholen sind.

Ich würde Ihnen zunächst empfehlen, Ihre Krankenkasse mit einem MDK-Gutachten zu beauftragen.

Gerne können Sie mich mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen betrauen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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