Antwort
vonRechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
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"MUSS ICH EINWURFEINSCHREIBEN EINES FREMDEN ANNEHMEN UND IST DER INHALT DIESER SCHREIBEN EINES VÖLLIG FREMDEN MENSCHEN, DER KEIN ANWALT IST, FÜR UNS VERBINDLICH? Nur um diese Fragestellung geht es!"
Das sog. Einwurfeinschreiben ist nach der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ein sicheres Verfahren der Zustellung. Sicherer noch, als das sog. Einschreiben mit Rückschein. Wenn Sie letzteres nicht entgegennehmen, gilt das Schrieben nicht als zugegangen.
So der BGH: "Die formalen Anforderungen einer erneuten Aufforderung mittels eingeschriebenen
Briefs gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 GmbHG werden durch ein Einwurf-Einschreiben der
Deutschen Post AG gewahrt." (II ZR 299/15)
Ansonsten müssen Sie von Niemandem etwas entgegennehmen, weder von einem Anwalt noch von einem früheren Anwalt.
Das Problem der Gegenseite wird es allerdings sein, sofern das von Ihnen zitierte Einwurfeinschreiben im Sinne des oben zitieren BGH als zugestellt gilt, den Inhalt dieses Schreibens (besser: des Briefumschlags) zu beweisen. Dafür trägt nämlich der Absender die Beweislast.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer
Sehr geehrter Herr RA. Burgmer,
vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Allerdings sind Sie nur allgemein auf die Frage eingegangen, ob ein Einwurfeinschreiben als sichere Zustellung gilt. Das hatte ich bereits selbst recherchiert. Die Frage ist deutlich komplexer! Weshalb wir auch ausdrücklich gebeten hatten, dass ein erfahrener "Fachanwalt für Strafrecht" uns antwortet im Hinblick auf das weitere Verfahren. Sind Sie denn Fachanwalt für Strafrecht?
Hier etwas ausführlicher die Fragestellung, für die es ja evtl. auch schon irgendwo Grundsatzurteile gibt?
Muss ich Einschreiben EINES FREMDEN annehmen? (Was geht diesen unser Mietverhältnis an? Wieso mischt er sich in Dinge ein, die ihn nichts angehen? Wie kommt ein "Wildfremder" dazu, von uns Dinge zu fordern? Bin ich verpflichtet, Post eines Möchtegernanwaltes anzunehmen und evtl. zu beantworten?).
IST DER INHALT dieser Einschreiben FÜR MICH VERBINDLICH? (Muss ich auf das, was dieser Fremde schreibt, eingehen? Kann er mir gegenüber rechtsverbindlich Forderungen aufstellen oder Fristen setzen? Darf er sich, der seine Zulassung als Anwalt, sicher nicht ohne Grund, verloren hat, uns gegenüber als Rechtsvertreter von irgend welchen Leuten auftreten?).
Wir bitten Sie, diese komplexe Fragestellung hinreichend zu beantworten, oder diese Frage frei zu geben.
Ich darf Sie an Ihre exakte Fragestellung erinnern, die wie folgt lautete:
""MUSS ICH EINWURFEINSCHREIBEN EINES FREMDEN ANNEHMEN UND IST DER INHALT DIESER SCHREIBEN EINES VÖLLIG FREMDEN MENSCHEN, DER KEIN ANWALT IST, FÜR UNS VERBINDLICH? [b]Nur um diese Fragestellung geht es!"[/b]
Diese Fragen habe ich exakt beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Willy Burgmer
- Rechtsanwalt