Liquidator

8. Mai 2024 12:39 |
Preis: 50,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Mein Vater verstarb im Oktober des Jahres 2022. Mein Bruder und ich traten die Erbfolge an.
Am 18.4.24 kam ein Schreiben des Finanzamtes über eine Lohnsteuer Nachzahlung unseres Vaters für das Jahre 2023. Er ist wohl Liquidator einer GmbH. Wir wussten beide nichts davon.

Nach etwas längerer Google Recherche fand ich heraus das er 2019 als Liquidator bestimmt wurde.

Die Zahlung der Lohnsteuer beläuft sich auf 10€ also alles halb so dramatisch.

Fraglich ist eher wie bekomme ich Ihn als Liquidator gelöscht. Wo kann ich dies anzeigen?
Ich finde im Internet rein garnichts zu so einem Fall. Die GmbH hat auch keine Anschrift mehr geschweige den einen Webauftritt. Alle Informationen kommen aus dem Bundesanzeiger, aber dort war eben der letzte Eintrag 2019 die Bekanntmachung des Liquidators.
Wie kommen wir da auch raus?

Mit freundlichen Grüßen
Lucas Herrigel
8. Mai 2024 | 13:23

Antwort

von


(296)
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail: mathiasschulze@me.com
in Ihrem Fall sind folgende Schritte zu empfehlen, um Ihren verstorbenen Vater als Liquidator der GmbH abzuberufen und die Liquidation abzuschließen:
1. Prüfen Sie zunächst, ob die GmbH tatsächlich noch besteht oder bereits gelöscht wurde. Dies können Sie beim zuständigen Handelsregister erfragen.
2. Wenn die GmbH noch eingetragen ist, müssen Sie als Erben beim Handelsregister die Abberufung Ihres Vaters als Liquidator und die Bestellung eines neuen Liquidators (z. B. Sie selbst oder Ihr Bruder) anmelden. Dazu benötigen Sie einen Erbschein. Die Anmeldung muss notariell beglaubigt werden.
3. Der neue Liquidator muss dann prüfen, ob die Liquidation tatsächlich abgeschlossen werden kann, d. h. alle Gläubiger befriedigt sind und kein Restvermögen mehr vorhanden ist. Dazu sind ggf. noch Handlungen wie Erstellung einer Liquidationsschlussbilanz, Verteilung von Restvermögen an die Gesellschafter etc. erforderlich.
4. Wenn die Liquidation abgeschlossen ist, muss dies vom Liquidator zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Damit wird die GmbH endgültig gelöscht.
5. Sollte die GmbH bereits gelöscht sein, käme nur eine sog. Nachtragsliquidation in Betracht, wenn sich noch unverteiltes Vermögen herausstellt. Dazu müsste ein Nachtragsliquidator auf Antrag eines Beteiligten gerichtlich bestellt werden.
Ich empfehle Ihnen in diesem Fall, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, da es sich um ein komplexes gesellschafts- und registerrechtliches Verfahren handelt.

VG Schulze


ANTWORT VON

(296)

Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail: mathiasschulze@me.com
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Vertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Existenzgründungsberatung
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...