8. Mai 2024
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13:23
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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37083 Goettingen
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1. Prüfen Sie zunächst, ob die GmbH tatsächlich noch besteht oder bereits gelöscht wurde. Dies können Sie beim zuständigen Handelsregister erfragen.
2. Wenn die GmbH noch eingetragen ist, müssen Sie als Erben beim Handelsregister die Abberufung Ihres Vaters als Liquidator und die Bestellung eines neuen Liquidators (z. B. Sie selbst oder Ihr Bruder) anmelden. Dazu benötigen Sie einen Erbschein. Die Anmeldung muss notariell beglaubigt werden.
3. Der neue Liquidator muss dann prüfen, ob die Liquidation tatsächlich abgeschlossen werden kann, d. h. alle Gläubiger befriedigt sind und kein Restvermögen mehr vorhanden ist. Dazu sind ggf. noch Handlungen wie Erstellung einer Liquidationsschlussbilanz, Verteilung von Restvermögen an die Gesellschafter etc. erforderlich.
4. Wenn die Liquidation abgeschlossen ist, muss dies vom Liquidator zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Damit wird die GmbH endgültig gelöscht.
5. Sollte die GmbH bereits gelöscht sein, käme nur eine sog. Nachtragsliquidation in Betracht, wenn sich noch unverteiltes Vermögen herausstellt. Dazu müsste ein Nachtragsliquidator auf Antrag eines Beteiligten gerichtlich bestellt werden.
Ich empfehle Ihnen in diesem Fall, sich anwaltlich beraten und vertreten zu lassen, da es sich um ein komplexes gesellschafts- und registerrechtliches Verfahren handelt.
VG Schulze