Leichenschau

28. Januar 2024 09:10 |
Preis: 40,00 € |

Verwaltungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Wenn die Leichenschau durch die anwesenden Polizeibeanten angeordnet und in Auftrag gegeben wird, wer trägt dann die Kosten für diese Leichenschau, wenn sich danach ein natürlicher Todesfall ergibt.

Vielen Dank
28. Januar 2024 | 09:48

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

die Kosten der ersten und zweiten Leichenschau tragen die Angehörigen.

So wie Sie es schildern, könnte eine weitere Leichenschau vorgenommen worden sein, die sogenannte innere Leichenschau.

Diese Kosten trägt die öffentliche Hand als Auftraggeber, wenn der natürliche Tod festgestellt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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