28. Januar 2024
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09:48
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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die Kosten der ersten und zweiten Leichenschau tragen die Angehörigen.
So wie Sie es schildern, könnte eine weitere Leichenschau vorgenommen worden sein, die sogenannte innere Leichenschau.
Diese Kosten trägt die öffentliche Hand als Auftraggeber, wenn der natürliche Tod festgestellt worden ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle