Lebensauftrag Demütigung

14. August 2024 20:04 |
Preis: 34,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


15:10
Das Nachrichtenmagazin Der Spiegel schrieb vor einiger Zeit im Zusammenhang mit einer Sekte "Vormarsch der Orgs".
Der Mann, mit dem ich hinter meinem Rücken im Jahr1986 verkuppelt wurde und den ich, das vermute ich, unwissentlicherweise seiner wahren Identität im September 1989 ehelichte benutzte mir gegenüber kürzlich die Worte "Du bist ein Kind".
Heute musste ich ihm die Post, die ich aus dem Briefkasten genommen habe, zeigen.
Davor teilte ich ihm mit, dass ich von dem eingebetteten Nervensystem gelesen habe.
Wurde neben meiner gesetzlichen Ehe ein weiterer Vertrag eingegangen, der mir etwas abverlangt, das ich nicht will?
14. August 2024 | 20:52

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

basierend auf dem von Ihnen gegebenen Kontext ist es schwierig, eine genaue rechtliche Bewertung vorzunehmen.


1.

Es gibt keine rechtliche Grundlage, die es erlaubt, neben einer gesetzlichen Ehe einen weiteren Vertrag einzugehen, der Ihnen etwas abverlangt, das Sie nicht wollen.

In Deutschland ist die Ehe ein rechtlich bindender Vertrag zwischen zwei Personen, der bestimmte Rechte und Pflichten beinhaltet. Jeder zusätzliche Vertrag, der im Zusammenhang mit der Ehe geschlossen wird, muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und kann nicht gegen Ihren Willen durchgesetzt werden.


2.

Die von Ihnen erwähnten Aussagen und Handlungen Ihres Ehemannes könnten als belästigend oder missbräuchlich angesehen werden, abhängig von den genauen Umständen.

Wenn Sie sich in irgendeiner Weise unwohl oder bedroht fühlen, sollten Sie dies den zuständigen Behörden melden. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und sich dafür einsetzen.


3.

Die Verwendung des Begriffs "Du bist ein Kind" kann in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Bedeutungen haben und ist nicht unbedingt rechtlich relevant, es sei denn, es handelt sich um eine Form von Belästigung oder Missbrauch.

Ebenso ist die Aufforderung, die Post zu zeigen, nicht unbedingt ein rechtliches Problem, es sei denn, sie verletzt Ihre Privatsphäre oder das Postgeheimnis.


4.

Die Erwähnung des "eingebetteten Nervensystems" ist ohne weiteren Kontext schwer zu interpretieren.

Wenn Sie glauben, dass dies auf eine Art von Manipulation oder Kontrolle hindeutet, sollten Sie dies ernst nehmen und ggf. professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.


5.

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort auf den von Ihnen gegebenen Informationen basiert und eine vollständige rechtliche Beratung nicht ersetzen kann. Es ist immer ratsam, bei rechtlichen Fragen einen Anwalt zu konsultieren.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 10. September 2024 | 14:53

Der Buchtitel "Das strömende Grab" und die Ähnlichkeit zu der Nutzung eines Lebens, oder um die Beschreibung funktionierende Kohlenwasserstoffmaschine zu benutzen, ist mir die Methode der Kinderdianetik zwar nicht bekannt, aber ich habe darüber in einem Sachbuch über Sekten gelesen. Ich gehe aber davon aus, dass an meinem Auge eine Handlung erfolgte, sozusagen um als Erinnerung daran zu dienen, weil diese Form der Handhabung von Kindern mittlerweile abgelehnt wird. Aus dem Grund möchte ich fragen, wie das geahndet werden würde.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. September 2024 | 15:10

Da sehe ich keine Handhabe.

Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

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