28. März 2024
|
10:38
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist
Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
Tel: 095432380254
Tel: 017621155404
Web: https://www.ra-henning.biz
E-Mail: th@ra-henning.biz
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Anders als im Wohnungsmietrecht sieht das Gewerbemietrecht keinen besonderen Kündigungsschutz für den Mieter vor. Insbesondere ein Eigenbedarf, der hier ja als Begründung angegeben wird, ist nicht zwingend erforderlich. Die Kündigung wird damit zum Ende der Frist wirksam.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist