Kündigung Gewerbe-Untermietvertrag

28. März 2024 09:06 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Beantwortung unserer Frage:

Wir sind Untermieter einer Gewerbefläche. Nun hat unsere Vermieterin (Die Hauptmieterin) unseren Vertrag nach 2 Monaten Mietzeit ordentlich gekündigt.

In unserem Mietvertrag steht zu Kündigungsfristen folgendes:
"Der Mietvertrag ist gültig ab 01.01.2024. Die Kündigungsfrist des Mietvertrages beträgt sechs Monate zum Monatsende."

Als Grund für die Kündigung per E-Mail wurde folgendes genannt:
"Ich habe ein neues Projekt und benötige euren Raum zur Eigennutzung"

Unsere Frage:
Darf die Hauptmieterin uns in diesem Fall kündigen?
Es liegt keine Störung des Hausfriedens vor, Mietzahlungen waren immer pünktlich.
28. März 2024 | 10:38

Antwort

von


(463)
Nürnberger Strasse 71
96114 Hirschaid
Tel: 095432380254
Tel: 017621155404
Web: https://www.ra-henning.biz
E-Mail: th@ra-henning.biz
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Anders als im Wohnungsmietrecht sieht das Gewerbemietrecht keinen besonderen Kündigungsschutz für den Mieter vor. Insbesondere ein Eigenbedarf, der hier ja als Begründung angegeben wird, ist nicht zwingend erforderlich. Die Kündigung wird damit zum Ende der Frist wirksam.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist

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