Antwort
vonRechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Bavaria Finanzservice e.K. gewährt keine Darlehen, sondern vermittelt nur Darlehensanfragen an verschiedene Banken. Grundsätzlich hätte ich wegen dem fraglichen Ruf der Kreditvermittler Ihnen empfohlen, Abstand von Dienstleistungen dieser Art zu nehmen.
Nun ist es aber zu einer Auszahlung des Darlehens gekommen. Sie sind daher auch zur Zahlung der Vermittlungsprovision verpflichtet. Laut auf der Webseite der Bavaria Finanz zugänglichen AGB beträgt die Provision 3% des Nettokreditbetrags. Falls die 225 Euro richtig berechnet worden sind, müssten Sie diese auch tatsächlich zahlen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.
Habe aber keine Auszahlung bekommen die 225 Euro soll nachnahme sein vor der Auszahlung
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich nehme Bezug auf die AGB der Bavaria Finanz:
"§ 4 Vermittlungsvergütung für schufafreie Kredite
Unsere Vergütung wird mit erfolgter Vermittlung des Darlehens und dessen Auszahlung fällig. Wird dem Antragsteller auf dessen Antrag ein schufafreier Kredit oder Darlehen von einem Kreditinstitut zur Verfügung gestellt entstehen für den Antragsteller 3% Vergütungskosten des Nettokreditbetrages. Bavaria Finanz erklärt gegenüber dem Kunden, daß auch eine Vergütung der Bank an BavariaFinanz gezahlt wird."
Aus dieser Klausel geht eindeutig hervor, dass die Provision mit der Auszahlung fällig wird. Sofern hier eine Gebühr per Nachnahme noch vor Auszahlung des Darlehens gefordert wird, sollten Sie den Vermittler auf die Bestimmungen seiner AGB hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.