Kindesunterhaltspfändung

| 4. März 2024 12:21 |
Preis: 55,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
hallo,
mein sohn hat eine kindesunterhaltspfändung auf seinem pfändungsschutzkonto. er verdient mtl ca 1800 euro und sein freigrenze lag erst bei 1400 und jetzt auf 1100. leider kann er so den mtl unterhalt seiner zwei kinder nicht zahlen und auch seine nebenkosten, die steigen werden, nicht.
einen antrag auf der bank den freibetrag zu erhöhen, wurde abgelehnt.
er ist schon verzweifelt, denn es schien in seinem leben langsam bergauf zu gehen.
muss er das so hinnehmen oder gibt es noch einen weg, den freibetrag erhöhen zu lassen?
für eine schnelle antwort wäre ich sehr dankbar.
vielen dank im vorraus
4. März 2024 | 12:46

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
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E-Mail: info@raschwerin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ein P-Konto bietet einen gewissen Schutz vor Pfändungen, indem es sicherstellt, dass Schuldner einen Grundfreibetrag behalten können, der nicht gepfändet wird. Dieser Freibetrag kann unter bestimmten Umständen erhöht werden, zum Beispiel wenn Unterhaltspflichten bestehen. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach der Pfändungstabelle, die wiederum Teil des § 850c ZPO (Zivilprozessordnung) ist.

Wenn Ihr Sohn Unterhalt für zwei Kinder zahlt, gibt es grundsätzlich die Möglichkeit, den Freibetrag auf seinem P-Konto entsprechend zu erhöhen. Die Bank selbst trifft keine Entscheidung über die Höhe des Freibetrags; sie wendet lediglich die gesetzlichen Vorgaben an. Eine Ablehnung durch die Bank zur Erhöhung des Freibetrags deutet darauf hin, dass möglicherweise die notwendigen Nachweise über die Unterhaltsverpflichtungen nicht vorgelegt wurden oder es andere Gründe gibt, die in diesem spezifischen Fall zu berücksichtigen sind.

Ihr Sohn sollte sicherstellen, dass er alle notwendigen Nachweise über seine Unterhaltsverpflichtungen der Bank vorgelegt hat. Dazu gehören amtliche Dokumente oder gerichtliche Beschlüsse, die die Unterhaltspflichten bestätigen.

Falls die finanzielle Situation Ihres Sohnes es nicht erlaubt, den festgesetzten Unterhalt zu zahlen, kann er eine Anpassung der Unterhaltshöhe beim zuständigen Familiengericht beantragen. Eine solche Anpassung setzt voraus, dass sich die Einkommens- oder Lebensverhältnisse nachweislich verändert haben. Hierfür ist eine detaillierte Darlegung und Beweisführung der veränderten Verhältnisse erforderlich.

Ihr Sohn muss die Situation nicht einfach hinnehmen. Es gibt mehrere Wege, die er beschreiten kann, um seinen finanziellen Spielraum zu verbessern. Wichtig ist, dass er aktiv wird und die notwendigen Schritte einleitet, angefangen bei der Überprüfung und ggf. Ergänzung der bei der Bank eingereichten Dokumente bis hin zur rechtlichen Überprüfung seiner Unterhaltspflichten und der Möglichkeit, diese anzupassen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Bewertung des Fragestellers 7. März 2024 | 17:24

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