9. Juli 2024
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06:22
Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
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nach der Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2024 beträgt der Tabellenunterhalt für ein 10jähriges Kind in der ersten Einkommensstufe 551.- €. Abzuziehen ist das hälftige Kindergeld iHv 125.- €, so dass sich ein Zahlbetrag von 426.- € ergibt, was vom Kindesvater auch geleistet wird.
Von daher sehe ich zumindest aus Ihrer Darstellung keinen weitergehenden Anspruch auf 454.- €.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
9. Juli 2024 | 07:23
Guten Tag,
Ich konnte Ihre Antwort nicht ganz verstehen. Der Vater müsste nach Düsseldorfer Tabelle nach Abzug des 1/2 Kindergeldes 454€ an die Tochter bezahlen! Er zahlt aber nur den Mindestunterhalt!!
Meine Frage war, was Sie der Kindesmutter empfehlen würden? Sollte Sie Klage einreichen oder eher auf die 28€ mehr verzichten, da der Aufwand usw. zu groß wären?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
9. Juli 2024 | 07:26
Es handelt sich um einen Anspruch des Kindes. Wenn der Anspruch nicht vollständig erfüllt wird, ist es Aufgabe der Kindesmutter, dafür zu sorgen, dass der vollständige Unterhalt gezahlt wird.
Gescheiht das nicht feiwillig, muss ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden unabhängig davon, wie groß der Aufwand ist.