Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist keine Urkundenfälschung sondern schlimmstenfalls eine straflose schriftliche Lüge.
Es ist auch kein Betrug.
Also ist es nicht strafbar.
Ausnahme wäre, wenn Sie sich als Sekretärin bewerben, nicht die Ausbildung zur Sekretärin haben und im Lebenslauf eine Ausbildung zur Sekretärin vortäuschen.
Es kann jedoch sein, dass der zukünftige Arbeitgeber ein vom bisherigen Arbeitgeber ausgestelltes Arbeitszeugnis sehen will. Wen Sie dieses nicht vorlegen können, besteht die Gefahr, dass er Sie nicht einstellt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es ist keine Urkundenfälschung sondern schlimmstenfalls eine straflose schriftliche Lüge.
Es ist auch kein Betrug.
Also ist es nicht strafbar.
Ausnahme wäre, wenn Sie sich als Sekretärin bewerben, nicht die Ausbildung zur Sekretärin haben und im Lebenslauf eine Ausbildung zur Sekretärin vortäuschen.
Es kann jedoch sein, dass der zukünftige Arbeitgeber ein vom bisherigen Arbeitgeber ausgestelltes Arbeitszeugnis sehen will. Wen Sie dieses nicht vorlegen können, besteht die Gefahr, dass er Sie nicht einstellt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen