9. Juni 2019
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20:03
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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einen Hund gezielt zu erschießen darf nur letztes Mittel sein.
Wenn allerdings ein Kampfhund ohne auf den Besitzer zu hören auf Ihre Kinder gezielt hinläuft, dann hätten Sie diese Option vor einem Angriff wählen können, da Sie mit schweren Verletzungen rechnen konnten.
Dir sollte allerdings nur dann passieren, wenn der Hund unmittelbar in der Nähe ist und nicht erst noch Minuten entfernt. Auch sollten sich die Kinder nicht anders schützen können, beispielsweise durch Hineinlaufen in ein Gebäude o.Ä..
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt